Karriere durch Weiterbildung: Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
Der Strukturwandel, neue Technologien und die zunehmende Globalisierung der Märkte stellen auch den Handel vor neue Herausforderungen. Wer sich ein branchenspezifisches Know-how aneignet, z. B. durch eine Weiterbildung zum Handelsfachwirt, hat einen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern.
Der Abschluss zum Geprüften Handelsfachwirt wird daher in vielen Handelsbetrieben als Bestandteil der Personalentwicklung gefördert. Die Weiterbildung als Handelsfachwirt ist für all diejenigen, die nach ihrer Berufsausbildung eine mehrjährige Berufspraxis in Handelsbetrieben erworben haben, interessant.
Handelsfachwirt Aufgaben und Tätigkeiten
Handelsfachwirte haben vielfältige Aufgaben in Handelsunternehmen. Sie planen, koordinieren, steuern und kontrollieren handelsspezifische Geschäftsprozesse. Sie erledigen auch Aufgaben im Rechnungswesen und führen beispielsweise Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten. Sie wirken bei der Gestaltung des Sortiments und der Vertriebsprozesse mit.
Die Handelsfachwirt-Tätigkeiten umfassen:
- Organisations-, Steuerungs- und Führungsaufgaben
- Tätigkeiten im Marketing und in der Vertriebssteuerung
- Aufgaben in Einkauf, Beschaffung und Logistik
- Aufgaben im Personalmanagement
Handelsfachwirt Prüfung: Voraussetzungen, Ablauf und Inhalte
Handelsfachwirt Voraussetzungen
Entscheiden Sie sich für die Weiterbildung zum Handelsfachwirt, sollten Sie im Vorfeld prüfen, welche Voraussetzungen für die Prüfungszulassung gelten und ob Sie diese erfüllen.
Diese sind:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Prüfung
In den schriftlichen und mündlichen (Abschluss-)Prüfungen sollen Sie nachweisen, dass Sie die notwendigen Kompetenzen erworben haben, um im Handelsunternehmen eigenständig und verantwortlich Aufgaben in dem jeweiligen Fachbereich wahrzunehmen.
Prüfungsteile:
- Schriftliche Teilprüfung aus den Handlungsbereichen: Unternehmensführung und Personalmanagement (240 Minuten)
- Schriftliche Teilprüfung aus den Handlungsbereichen Beschaffung und Handelsmarketing (180 Minuten) + zu einer selbst gewählten Wahlqualifikation (120 Minuten)
- Mündliche Teilprüfung: Der Prüfling präsentiert ein selbstgewähltes Thema aus seinem betrieblichen Umfeld (ca. 15 Minuten). Danach folgt ein Fachgespräch, welches sich auf die gewählten Handlungsbereiche bezieht (ca. 15 Minuten)
Gesetzestexte
Da sich die rechtlichen Grundlagen im Wirtschafts- und Arbeitsrecht fortlaufend ändern, ist es wichtig, immer mit den aktuellen Gesetzestexten zu arbeiten. Eine Auswahl an wichtigen Textausgaben finden Sie hier.