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Widmann / Mayer

Umwandlungsrecht • mit Aktualisierungsservice

Kommentar

Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz

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Kommentar

Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung. In 9 Ordnern

Loseblattwerk mit 212. Aktualisierung. 2024

Rund 20450 S. Inkl. Online-Zugang zum Werk + 360° UmwStG eKommentar + eNews Steuern.

Stollfuß. ISBN 978-3-08-258100-1

Stand: Mai 2024

Das Werk ist Teil der Reihe: Stollfuß Kommentare

Produktbeschreibung

Alle Kommentierungen in einem Werk

Das Werk ist ganz auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Zahlreiche Beispiele und Mustersätze erschließen die komplexe Materie und unterstützen die Beratungs- und Gestaltungspraxis. So werden auch Spezialthemen wie Einbringung, Realteilung, Grunderwerbsteuer, Spruchverfahren und Umwandlungssteuerrecht ausführlich dargestellt und steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragen rund um die Unternehmensumstrukturierungen beantwortet.

Das Werk von Widmann und Mayer kommentiert folgende Gesetze:

  • UmwG und UmwStG
  • Erlass zum Umwandlungssteuergesetz
  • USt und GrESt
  • Spruchverfahrensgesetz
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE)Einbringung und Realteilung
  • Mitbestimmung bei Umwandlungen
  • Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht vieler ausländischer Staaten

Der Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) Kommentar ist Bestandteil folgender Fachportale:

  • Stollfuß Steuerrecht Premium
  • Stollfuß Grüne Reihe Online
  • juris Steuerrecht Premium

Aktuelle Themen in Widmann und Mayers Kommentar zum Umwandlungsrecht

  • Mustersatz zum SqueezeOut
  • AmtshilfeRLUmsG
  • Streubesitzdividendengesetz
  • Grenzüberschreitender Formwechsel und EuGHVALE

Der Kommentar von Widmann und Mayer zum Umwandlungsrecht im online- und Printabo

Folgende Inhalte sind im Print- und Online-Abo enthalten:

  • Widmann / Mayer Umwandlungsrecht Kommentar mit Online-Zugang: Zugriff auf alle Inhalte und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
  • Widmann / Bauschatz, 360° UmwStG eKommentar Unser moderner Online-Kommentar mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem Umwandlungsrecht Kommentar (Widmann|Mayer).
  • eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.

Aktuell in der 212. Aktualisierung (Mai 2024) u.a.

Die 212. Aktualisierungslieferung beinhaltet wieder einen Umwandlungsrecht aktuell-Beitrag von Dr. Oliver Vossius (Notar, München) mit neuesten Rechtsentwicklungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht vor. Gegenstand seiner Ausführungen ist u.a. der jüngst bekannt gewordene Referentenentwurf eines JStG 2024 (Stand: 27.3.2024). Hierbei geht er z.B. ein auf den in den Art. 9 und 10 des Entwurfs geplanten neuen § 3 Abs. 2a UmwStG, die vorgesehene Änderung von § 13 Abs. 2 Satz 1 UmwStG sowie die beabsichtigte Neueinfügung des § 21 Abs. 2 Satz 4 UmwStG. Die Aktualisierungslieferung enthält als Schwerpunkt die grundlegende Überarbeitung zu Anhang 12 (Grunderwerbsteuer) durch Herrn Richter am Bundesfinanzhof a.D. Dr. Armin Pahlke. Der Beitrag beinhaltet die neuen und neuesten Entwicklungen der Grunderwerbsteuer. Behandelt werden alle unmittelbaren und mittelbaren grunderwerbsteuerliche Konstellationen: Formwechsel, Übergang des Vermögens einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft, natürliche Person oder andere Körperschaft, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft, Umformung einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen und Fragen der Realteilung. Berücksichtigt werden alle Fragen zur Anwendung des durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 geänderten § 1 Abs. 2a GrEStG und der in § 1 GrEStG eingefügten neuen Absätze 2b und 2c. Eingearbeitet sind alle relevanten Änderungen zur aufgrund der gleich lautenden Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a und § 1 Abs. 2b GrEStG nur noch eingeschränkten Bedeutung des Formwechsels. Eingehend behandelt werden alle Fragen zu den durch das zuvor genannte Gesetz und späterer Gesetze (KöMoG, StAbwG und JStG 2022) geänderten §§ 5 und 6 GrEStG. Darin eingeschlossen sind auch Ausführungen zu dem seit dem 1.1.2024 in Kraft getretenen MoPeG vom 10.8.2021 sowie zu dem – bis zum 31.12.2026 – nunmehr fingierten Gesamthandprinzip in § 24 GrEStG (eingeführt durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz). Auch die Besteuerung mehrstufiger Beteiligungen – zugleich mit Blick auf die durch den Referentenentwurf eines JStG 2024 (Stand: 27.3.2024) vorgesehene Einfügung des § 1 Abs. 4a GrEStG – wird eingehend behandelt. Weiterhin berücksichtigt sind bereits die kürzlich veröffentlichten gleich lautenden Ländererlasse vom 5.3.2024.

Aktuell in der 211. Aktualisierung (April 2024) u.a.

Die 211. Aktualisierungslieferung beinhaltet wieder einen Umwandlungsrecht aktuell-Beitrag von Dr. Oliver Vossius (Notar, München) mit neuesten Rechtsentwicklungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht vor. Gegenstand seiner Ausführungen sind zunächst das jüngst im BGBl. I verkündete Wachstumschancengesetz sowie der Gesetzesentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, u.a. mit geplanten Änderungen zu den §§ 22 und 100 UmwG. Zudem greift er eine kürzlich ergangene Entscheidung des BFH und Urteile verschiedener Finanzgerichte auf. So befasst er sich z.B. mit dem BFH-Urteil vom 1.2.2024 (IV R 26/21), bei dem es um Fragen zum einbringungsbedingten Übergang des Gewerbeverlusts ging, und mit der Entscheidung des FG Köln v. 13.6.2023, 15 K 1817/21 und einem dort thematisierten fehlerhaften Buchwertantrag bei § 21 UmwStG. Notar Professor Dr. Heribert Heckschen (Dresden) führt im Rahmen seiner Vorbemerkungen zu den §§ 305 ff. UmwG in das Recht der grenzüberschreitenden Umstrukturierungen ein, das mit der auf der Umwandlungs- und Mobilitätsrichtlinie beruhenden Neuregelung durch das UmRUG vollständig reformiert wurde. Die Entwicklung hin zur grenzüberschreitenden Verschmelzung in der jetzt reformierten Form und den neu eingefügten Regelungen zur grenzüberschreitenden Spaltung, aber auch zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung/ Umwandlung wird dargestellt und erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz werden skizziert. Der Herausgeber, Notar a.D. Professor Dr. Dieter Mayer (München) komplettiert mit seinen Kommentierungen der §§ 307 – 311 UmwG das ab 1.3.2023 geltende Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach UmRUG vom 22.2.2023, durch das die sog. Umwandlungs- oder Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die bisherigen Vorschriften der §§ 122c – 122f UmwG a.F. wurden hierdurch abgelöst. In seiner Kommentierung zu § 311 UmwG verarbeitet der Herausgeber auch bereits die MoPeG-bedingte und ab 1.1.2024 in Kraft getretene Änderung von § 311 Abs. 1 Satz 1 UmwG durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023. Von Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Hans-Georg Berg (Frankfurt a.M.) und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Marcus Schnabelrauch (Mannheim) wurde zudem die Fusionsrichtline (Anhang) als Anhang 1 des Kommentars auf den aktuellen Stand gebracht. Gegenstand dieser Überarbeitung sind die Neuerungen auf nationaler Ebene, insbesondere die Auswirkungen des UmRUG und des KöMoG auf grenzüberschreitende Umwandlungen (mit entsprechenden Rückschlüssen zum Unionsrecht) und die Stellung der optierenden Gesellschaft nach § 1a KStG innerhalb der Fusionsrichtlinie. Auch waren die weiteren Entwicklungen nach dem Brexit anzupassen, sowie aktuelle Rechtsprechung und der Entwurf eines neuen UmwSt-Erlasses (Stand: 11.10.2023) zu berücksichtigen.

Aktuell in der 210. Aktualisierung (Februar 2024) u.a.

Die 210. Aktualisierungslieferung beinhaltet wieder einen Umwandlungsrecht aktuell-Beitrag von Dr. Oliver Vossius (Notar, München) mit neuesten Rechtsentwicklungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht vor. Gegenstand seiner Ausführungen sind zunächst die kurz vor dem Jahreswechsel im BGBl. I verkündeten Artikelgesetze, zum einen das Zukunftsfinanzierungsgesetz u.a. mit zahlreichen Änderungen zum SpruchG. Zum anderen geht er auch auf das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ein, in das aus dem derzeit noch im Vermittlungsausschuss steckenden Wachstumschancengesetz zahlreiche und zum 1.1.2024 in Kraft zu setzende MoPeG-relevante Steuerrechtsänderungen überführt wurden. Der Autor geht dabei insbesondere auf den neuen und bis einschließlich 31.12.2026 geltenden § 24 GrEStG ein, wonach rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthandsgesellschaften zu behandeln sind, weshalb auch die Begünstigungen nach den §§ 5, 6 und 7 GrEStG bis zum Ablauf des 2026 fortgelten. Im Bereich des Steuerrechts befasst sich der Autor mit verschiedenen Entscheidungen des BFH und einzelner FG, so z.B. mit dem BFH-Urteil vom 9.8.2023, I R 26/19, bei dem der I. Senat über einen Fall der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung bei Organschaft zu entscheiden hatte. Zudem geht er auch auf das Urteil des FG München vom 8.2.2023, 4 K 1671/20 ein. Auch hier ging es um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt und der Frage, ob § 1 Abs. 3 Nr. 3 oder Nr. 4 GrEStG bei einer grenzüberschreitenden Aufwärtsverschmelzung anzuwenden ist. Notar Professor Dr. Heribert Heckschen (Dresden) bietet eine ausführliche Kommentierung des neuen § 312 UmwG (Zustimmung der Anteilsinhaber), der seit 1.3.2023 an die Stelle des bis einschließlich 28.2.2023 geltenden § 122g UmwG a.F. getreten ist. Er liefert u.a. Erläuterungen zu den praxisrelevanten Problemen bei Konzernkonstellationen und geht ausführlich auf den neu eingefügten Absatz 3 ein, der die Kenntnisnahmen von Bericht und Stellungnahme durch die Anteilsinhaber betrifft. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Claas Fuhrmann, LL.M. (Köln) berücksichtigt im Rahmen seiner vollständigen Beitragsaktualisierungen zu den Kommentierungen von § 19 UmwStG (Gewerbesteuer bei Vermögensübertragung auf eine andere Körperschaft) und § 25 UmwStG (Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils) u.a. den derzeit in Vorbereitung befindlichen neuen Umwandlungssteuererlass (Stand: 11.10.2023) und weist auf mögliche Neuerungen gegenüber dem bisherigen UmwStE 2011 hin.

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