Versicherungsrecht in Wissenschaft und Praxis

Festschrift für Theo Langheid zum 70. Geburtstag

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Festschriften

Buch. Hardcover (Leinen)

2022

XIV, 559 S.

C.H.BECK. ISBN 978-3-406-78624-2

Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm

Gewicht: 1060 g

Produktbeschreibung

Zum Geleit:

Theo Langheid hat das Versicherungsrecht durch sein anwaltliches und wissenschaftliches Wirken über vier Jahrzehnte mitgeprägt. In dem Beck’schen Werk „Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert“ (2007) wird er als der „brillante und bekannteste deutsche Versicherungsanwalt“ und zugleich als renommierter Herausgeber und Autor wissenschaftlicher Werke und Beiträge gewürdigt. Beides mit Fug und Recht. Wir Herausgeber kennen ihn seit Jahrzehnten aus seinem Berufsleben. Über den „jungen Langheid“ wissen wir nur aus Quellen. Die frühen Entwicklungsschritte sind gleichwohl ohne weiteres einleuchtend, kennt man seine ergebnisorientierte Ungeduld. So überrascht nicht, dass er schon mit 26 Jahren als Rechtsanwalt in Köln zugelassen wurde (1978), auch wenn er in einem Handelsblatt-Portrait offenbarte: „Eigentlich wollte ich Sport studieren.“ Ungesagt bleibt, was ihn abgehalten hat. Das Portrait macht aber deutlich, dass er die notwendigen Charaktereigenschaften für sportlichen Erfolg hatte. Er zog es aber vor, die Freude am Wettkampf, die Bereitschaft zu gründlicher Vorbereitung und Anstrengung, die Ausdauer und gebotene Fairness als Anwalt auszuleben. „Auch als Anwalt auszuleben“, muss man korrekterweise sagen. Denn er spielte lange Zeit Hockey in der 1. Liga und auch Tennis, beides mit Leidenschaft und Siegeswillen, was manchen Arztbesuch nach sich zog. Heute führt der Weg vom Schreibtisch eher zu Entspannung und Naturgenuss, vor allem zum Golfen und kontemplativen Fliegenfischen, am liebsten am oberbayerischen Landdomizil. Seine Zeit als angestellter Junganwalt war erwartbar kurz. Nach wenigen Jahren führte ihn die Parteivertretung in einer Versicherungssache mit Peter Bach zusammen. Die Begegnung hinterließ wechselseitig den Eindruck streitbarer, wortgewandter und argumentationsstarker Interessenvertreter. Die Folgen sind bekannt: Beide schlossen sich 1984 zu einer auf das Versicherungsrecht spezialisierten Sozietät zusammen, aus der – ab 1990 zusammen mit dem weiteren Namenspartner Reinhard Dallmayr – BLD als eine der führenden deutschen Kanzleien für das Versicherungsrecht hervorging. Die Geschicke dieser – schon früh auch internationalausgerichteten – Kanzlei hat Theo Langheid bis zu seinem Ausscheiden im Jahr2020 entscheidend mitgeprägt. Die Karriere als Anwalt war zu Beginn allerdings noch infrage gestellt. Denn auch die Wissenschaft lockte. Grundlage hierfür war seine glänzende Dissertation zur Rechtsstellung des britischen Parlaments mit dem Titel „Souveränität und Verfassungsstaat – The Souvereignty of Parliament“ (1984). Diese Arbeit fand Eingang in die „Einführung in die Staatslehre“ seines akademischen Lehrers Martin Kriele, übrigens mit dem bezeichnenden Zusatz „sehr klärend“, und sie führte zu dem ehren- und vertrauensvollen Angebot, sich zu habilitieren.

Peter Bach berichtet, wie mühsam es anfangs war, Theo Langheid von der Verlockung einer Hochschullaufbahn abzubringen. Dass er widerstand, mag an der anwaltlichen Gründungseuphorie und daran gelegen haben, dass er zeitgleich die damals exklusive Anwaltszulassung zum Oberlandesgericht Köln erhielt. Die zu jener Zeit fein geregelte, besondere Umgangs- und Auftrittskultur beim Oberlandesgericht sagte ihm zu. Sie entsprach seiner Vorliebe für britische Umgangsformen und seiner Vorstellung von gentleman behaviour.

Die Vorliebe für (fast) alles, was mit England zu tun hat, und für Politik und Geschichte im Allgemeinen hat er sich bewahrt. Gespräche hierüber bringen seine Augen zum Leuchten, besonders wenn es um die Erinnerung an eine studentische Theatergruppe und seine Rolle in Shakespeares Hamlet geht oder um sein nachdrückliches Werben für das Werk des englischen Literaten Anthony Powell, für dessen Verbreitung in Deutschland er eigens eine Literatur-Gesellschaft gegründet hat. Ausdrucksstarke Rhetorik und schauspielerisches Talent sind dem Anwalt Theo Langheid gut bekommen. Sie verbinden sich bei ihm mit freudiger Leidenschaft und dem Hang zu systematischer Klärung – ein weiterer Charakterzug, der verständlich macht, dass und wie er parallel zu seiner erfolgreichen Anwaltstätigkeit ein beeindruckendes wissenschaftliches Oeuvre zum Versicherungsrecht schaffen konnte. In dessen Zentrum stehen die Kommentare zum VVG, der Münchener Kommentar, auch „Langheid/Wandt“ genannt, und der „Langheid/Rixecker“, vormals „Römer/Langheid“. Er ist Mitherausgeber beider Werke und zugleich Kommentator sehr umfangreicher Gesetzesabschnitte. Hinzu kommt eine Fülle von Aufsätzen, Urteilsanmerkungen und Rezensionen, die sich über die gesamte Breite des Versicherungsrechts spannen. In der NJW hat er über fast zwei Jahrzehnte die jährliche Rechtsprechungsübersicht zum Versicherungsrecht verfasst, meist zusammen mit seinem Anwaltspartner Christoph Müller-Frank. Wissenschaft und Praxis gehören für Theo Langheid eng zusammen. Sein wissenschaftlicher Scharfsinn und seine praktische Erfahrung ermöglichen es ihm, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisgerecht zur Fortentwicklung des Versicherungsrechts beizutragen. Seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit hielt er Vorträge, wirkte an Praktikerseminaren mit und nahm Lehraufträge wahr, vor allem an der Universität zu Köln, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und seit einigen Jahren an der Universität Salzburg, die ihn im Jahr 2020 ob seiner nachhaltigen und herausragenden Verdienste um das Versicherungsrecht zum Honorarprofessor ernannt hat.

Wissenschaftliches Interesse gepaart mit tatendurstigem Organisationsgeschick bestimmten und bestimmen noch immer auch seine Tätigkeit als Schriftleiter –über die Zeit von mehreren Zeitschriften zum Versicherungsrecht, darunter die r+s und die frühere NVersZ, seit langem die VersR mit dem von ihm verantworteten Experten-Blog.

Es versteht sich, dass Theo Langheid mit seinem Erfahrungsschatz auch gefragter Ratgeber in praxisbezogenen und wissenschaftlichen Institutionen war und ist.  So wirkt er insbesondere im Ausschuss des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft, ist Mitglied im Vorstand der „AIDA Reinsurance and Insurance Arbitration Society – ARIAS“ und ist Präsident des europäischen Dachverbandes „ARIAS IX Europe“. 

Ein glanzvoller Höhepunkt praxisorientierter und zugleich wissenschaftlicher Beratung folgte aus seiner ehrenvollen Berufung in die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts durch das Bundesministerium der Justiz(2000–2004).Mögen ihm Freude und Schaffenskraft noch lange erhalten bleiben. 

Für die Herausgeber Manfred Wandt

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