WALHALLA Fachverlag
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Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erhalten ab 1. April 2025 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, sowie zum 1. Mai 2026 2,8 Prozent mehr Gehalt.
Tarifabschluss in schwierigen Zeiten
Das Eingreifen der Schlichter Roland Koch und Hans-Henning Lühr war nötig, um nach vier Verhandlungsrunden eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die ca. 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen zu erzielen.
Es sei ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten, so ver.di-Versitzender Frank Werneke, der zu Beginn der Tarifrunde noch acht Prozent mehr Entgelt bei einem Mindestbetrag von 350 Euro forderte.
Am Ende verständigte man sich auf eine Entgelterhöhung von 3,0 Prozent bei einem Mindestbetrag von 110 Euro ab dem 1. April 2025 und einer weiteren Anhebung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026. Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen zu den beiden Daten um jeweils 75 Euro.
Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate ab dem 1. Januar 2025; der neue Tarifvertrag besteht damit bis mindestens 31. März 2027. Danach werden die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di, eine neue Tarifrunde einschließlich Warnstreiks starten.
Mehrbelastung für Bund und Kommunen
Die Entgeltsteigerung von mindestens 5,88 Prozent insgesamt wird sich in den Haushalten des Bundes und der Kommunen bemerkbar machen. Die Mehrkosten des Tarifabschlusses beziffert die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf rund 1,94 Milliarden für den Bereich des Bundes.
Noch nicht eingerechnet sind die Besoldungserhöhungen für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich. Man werde Gespräche mit der neuen Bundesregierung suchen, um eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes auf den Weg zu bringen.
Für die Kommunen liegt die Mehrbelastung bei 4 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2026 und bei 10,5 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2027.
Neuerungen bei der „Work-Life-Balance“
Was der Verhandlungsführerin der kommunalen Arbeitgeber, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen Karin Welge, wirklich schmerze, sei der zusätzliche Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027 (künftig 31 Tage Erholungsurlaub).
Bei den Tarifverhandlungen galt es, einen Kompromiss zwischen der Arbeitsentlastung bei den Beschäftigten und dem gleichzeitig erheblichen Personalmangel zu finden. Nur mit attraktiven Arbeitsbedingungen könne der öffentliche Dienst Personal binden und junge Fachkräfte finden, darin sind sich die Tarifpartner einig.
So kommt es zu einer Erhöhung der Jahressonderzahlung, die die Tarifbeschäftigten dazu verwenden können, diese in bis zu drei freie zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln. Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen können diese Umwandlung nicht nutzen.
Als weitere Neuerung kann auf betrieblicher Ebene durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden, wo eingebrachtes Wertguthaben für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit oder für Freistellungen für Kinderbetreuung verwendet werden kann.
Einvernehmliche Erhöhung der Arbeitszeit
Beschäftigte und Arbeitgeber können nach der Tarifeinigung – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Die Vereinbarung ist auf längstens 18 Monate befristet, kann aber nach Ablauf verlängert werden. Ebenso kann sie von beiden Seiten aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Entsprechend der Anhebung der Arbeitszeit erhöht sich das Entgelt sowie die sonstigen Entgeltbestandteile. Zusätzlich gibt es für die Erhöhungsstunden einen Zuschlag, der unterschiedlich nach Entgeltgruppen entweder 25 Prozent oder 10 Prozent des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts beträgt.
In Zeiten des Fachkräftemangels ist dieser Aspekt für die kommunale Daseinsfürsorge nicht zu unterschätzen. Die nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst findet Ende des Jahres 2025 statt, dann für die Beschäftigten der Länder.
Jürgen Grünling, Lektor, Walhalla Fachverlag
Effertz / Bach-Terhorst
Jahrbuch mit allen wichtigen Tariftexten und der Entgeltordnung (VKA)
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