Die neue Filmförderung auf den Punkt gebracht
Das neue Filmförderungsgesetz
ist am 1. Januar 2004 mit einer Fülle von Veränderungen und Neuregelungen
in Kraft getreten. Danach werden die Abgabepflichten der Kinos anders als die
der Fernsehveranstalter substantiell erhöht. Darüber hinaus führen die
gesetzliche Reform der Referenzmittelförderung, die Novellierung der
Sperrfristenregelungen und die Verkürzung der Fernseherstlizenz zu vielen
Unsicherheiten.
Klipp und klar – der neue Kommentar
erläutert das neu gefasste Filmförderungsgesetz kompetent, umfangreich und
in auch für Nichtjuristen verständlicher Sprache. Der auf Filmförderung und
-finanzierung spezialisierte Autor geht anschaulich ein auf praxiswichtige
Punkte wie
- Referenzfilmförderung
- Sperrfristen
- Strukturverbesserung
- Absatz- und Abspielförderung
- Gremien
- Mittelaufkommen und Verwendung.
Ein Anhang enthält die Texte weiterer wichtiger Bestimmungen zu
Filmförderung und Finanzierung.
Ein Gewinn für
Produzenten, Autoren, Filmstudenten, Rechtsanwälte und sonstige Berater in
der Filmwirtschaft sowie für deren Verbände, für Filmförderungsanstalten,
Verleih- und Vertriebsgesellschaften, Filmtheater- und TV-Unternehmen sowie für
Fernsehanstalten, Ministerien und Bibliotheken.
Der Autor
Rechtsanwalt Dr. Harro von Have verfügt über jahrzehntelange berufliche
Erfahrung auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Filmrechts und hat
seine Fachkenntnis mit mehreren anerkannten Publikationen bewiesen.