Urrego Sarmiento

Definition und Schutzbereiche der ethnischen Minderheitenrechte

Eine Rechtsvergleichung zwischen Deutschland und Kolumbien

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Fachbuch

Buch. Softcover

2021

258 S.

Kovac, J. ISBN 978-3-339-12596-5

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 340 g

Produktbeschreibung

Die rechtliche Stellung ethnischer Minderheiten beschäftigt – in unterschiedlichem Ausmaß- nicht nur etliche nationale Rechtsordnungen, sondern seit langem auch das Völkerrecht. Art. 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) vom 19.12.1966 sieht vor, dass in Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten den Angehörigen dieser Minderheit nicht das Recht vorenthalten darf, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen. Der Art. 27 IPbpR wurde sowohl von Deutschland, als auch von Kolumbien ratifiziert. In der Bundesrepublik Deutschland geschah die Ratifizierung am 17.12.1973, in Kolumbien am 29.10.1969 durch das Gesetz Nummer 74 von 1968. Nicht nur weil beide Länder Signarstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte gehören, sondern sich in beiden nationalen Rechtsordnungen auch Regelungen über die Stellung ethnischer Minderheiten finden war es möglich eine Rechtsvergleichung zu betrachten.

Nach einer Einführung in die Themenstellung, die den Gang der Untersuchung aufzeigt sowie Definitions und Auslegungsfragen des Art. 27 IPbpR skizziert, gibt die Arbeit einen Überblick über Minderheitenrechte im deutschen Recht, an den sich eine nähere Betrachtung einzelner Minderheiten anschließt. Untersucht wird die rechtliche Situation der dänischen Minderheit in Schleswig Holstein, der Friesen in Niedersachsen und in Schleswig Holstein, der Sorben in Brandenburg und Sachsen sowie die Sinti und Roma in Deutschland.

In einer ähnlichen Art und Weise betrachtet die Arbeit den kolumbianischen Kontext. Zuerst eine Einführung in das kolumbianische Recht. Dann werden die Indigenen Gemeinshaften, die Comunidades negras, die Raizales und die Roma analysiert. Hauptziel der Forschung war anhand der deutschen und kolumbianischen Rechtslage zu reflektieren, welchen Beitrag die Rechtsordnungen für die Rechtswissenschaft leisten können und welche Schwierigkeiten und Herausforderungen existieren.

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