Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu zählt die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, freien Mitarbeitern und im Rahmen von Werkverträgen tätigen Personen. Die Rahmenbedingungen sind durch das seit 2017 geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzt. Viele Details sind nach wie vor umstritten. Umfangreiche Rechtsprechung in den letzten Jahren hat den nach wie vor defizitären Schutz der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche noch deutlicher werden lassen. Der Kommentar greift diese und andere Entwicklungen auf. Er bietet eine fundierte Darstellung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich sonstiger Formen des Fremdfirmeneinsatzes. Einen Schwerpunkt bildet die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdpersonal. Ebenfalls wird die europäische Richtlinie zur Leiharbeit erläutert.
Aktuelle Änderungen, wie z.B. das Verbot der Fremdfirmenarbeit im Bereich der Fleischwirtschaft durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz, Änderungen durch die Novellierung der Entsenderichtlinie oder die Eröffnung der Möglichkeit der Kurzarbeit sowie weitere Rechtsentwicklungen bis Juni 2022 wurden in der 6. Auflage berücksichtigt.
Die Kernthemen sind:
•Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Einsatzes von Fremdfirmenbeschäftigten
•Neuere BAG-Rechtsprechung zum Fremdpersonaleinsatz
•Aktuelle Rechtsprechung zur »vorübergehenden« Arbeitnehmerüberlassung
•Tarifrechtliche Möglichkeiten zur Verlängerung der Überlassungshöchstdauer
•Abweichungsmöglichkeiten vom Gleichbehandlungsgrundsatz und ihre Grenzen
•Personalgestellung im öffentlichen Dienst
•Gesetzliches Arbeitsverhältnis zum Entleiher und Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers
•Arbeitskampfrecht im Entleiherbetrieb
•Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und Schwellenwerte
Die Herausgeber und Autoren:
Jürgen Ulber, ehemaliger Ressortleiter Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall
Prof. Dr. Daniel Ulber, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Dr. Patrick Fütterer, Rechtsanwalt, Frankfurt/MainBoris Karthaus, Sozialreferent, Deutsche Botschaft Tunis
Dr. Thomas Klein, akademischer Oberrat, Institut für Arbeitsrecht und Arbeits-beziehungen in der Europäischen Union (IAAEU), Trier
Prof. Dr. Daniel M. Klocke, LL.M.oec., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Rechtstheorie, Universität Trier
Ref. jur. Dominik Leist, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Trier
Prof. Dr. Manfred Walser, LL.M., Professur für Arbeitsrecht und Wirtschaftsprivatrecht, Hochschule Mainz
Julia Windhorst, Rechtsanwältin, Wiesbaden