Troll / Eisele

Grundsteuergesetz

mit Nebengesetzen und Verwaltungsanweisungen sowie Anhang zur Zweitwohnungssteuer

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Kommentar

Buch. Hardcover (Leinen)

13. Auflage. 2025

Rund 800 S.

Vahlen. ISBN 978-3-8006-7519-7

Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm

Das Werk ist Teil der Reihe: Vahlens Kommentare

Produktbeschreibung

Zum Werk
Umfassend und verständlich erläutert der Kommentar alle Vorschriften des ab 1.1.2025 geltenden Grundsteuergesetzes. Abgedruckt und in die Kommentierung einbezogen sind die einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung und des Bewertungsgesetzes sowie die Ländererlasse zur Grundsteuer und zum reformierten Bewertungsrecht.
Die Probleme der Grundsteuerbefreiungen und des Grundsteuererlasses werden ebenso wie das Verfahrensrecht vertieft dargestellt, außerdem weitere aktuelle Fragen: Höhe der Hebesätze, Umlagefähigkeit der Grundsteuer als abzugsfähige Betriebskosten.
Anhänge zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte zum Grundsteuererlass sowie zur Zweitwohnungssteuer geben einen raschen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Der Abdruck einer Mustersatzung zur Zweitwohnungssteuer und ein Anhang zu Grundsteuern und ähnlichen Steuern in der EU runden das Werk ab.

Vorteile auf einen Blick
  • alles zur Grundsteuer ab 1.1.2025
  • hochaktuell mit allen Gesetzesänderungen, zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2024
Zur Neuauflage
Die 13. Auflage des Standardwerks widmet sich ausschließlich dem ab 2025 geltenden Grundsteuerrecht mit Bezug auf das reformierte grundsteuerliche Bewertungsrecht. Grundlage ist das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. 2019 I S. 1794), als sog. "Bundesmodell" flankiert von dem Gesetz vom 15.11.2019 (BGBl. 2019 I S. 1546) zur Änderung des Grundgesetzes mit einer Öffnungs- oder Abweichungsklausel mit der Möglichkeit, Grundsteuergesetze mit eigenständigen Bewertungsregeln zu verabschieden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30.11.2019 (BGBl. 2019 I S. 1875) wird den Kommunen optional die Möglichkeit eines besonderen Hebesatzrechts in Form einer Grundsteuer C eingeräumt. Weitere Änderungen des reformierten Grundsteuerrechts erfolgten durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz vom 16.7.2021 (BGBl. 2021 I S. 2931), das Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. 2022 I S. 2294) und ganz aktuell durch das Jahressteuergesetz 2024 sowie das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Auf abweichende Regelungen zum grundsteuerlichen Bundesrecht in Ländergrundsteuergesetzen wird jeweils hingewiesen. Die Ländergrundsteuergesetze sind im Wortlaut abgedruckt.

Zielgruppe
Für Finanzämter, Kommunen, Steuerberatung, Notariate, Rechtsanwaltschaft und Gerichte, Immobilienwirtschaft sowie Haus- und Grundbesitzerinnen und -besitzer.

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