Seit Inkrafttreten des FamFG im Jahr 2009 haben Rechtsprechung und Praxis in den Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine rasante Entwicklung genommen.
Umso wichtiger ist es für den familienrechtlichen Praktiker*innen, stets einen zuverlässigen Kommentar zur Hand zu haben.
Das Werk bietet eine fundierte und praxisnahe Bearbeitung der zahlreichen Spezialgebiete des familiengerichtlichen Verfahrens und behandelt neben der ausführlichen Kommentierung der nationalen Vorschriften des FamFG und FamGKG auch die Neuheiten und Reformen des europäischen Gesetzgebers.
Neu in der 8. Auflage:
Die seit 2022 erfolgten Gesetzesänderungen sind umfassend berücksichtigt, u.a.:
- Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025)
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
- Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
- Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
- Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
- Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters
- Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik
Das spezialisierte Autorenteam garantiert eine fundierte und praxisnahe Bearbeitung der zahlreichen Spezialgebiete. Ausführlich kommentiert werden das FamFG einschließlich des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes, Betreuungssachen, Unterbringungssachen, Nachlasssachen, Registersachen, Freiheitsentziehungssachen, Verfahren nach § 335 HGB (EHUG), Aufgebotsverfahren und FamGKG
Herausgeber:
Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert, Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel;
Gerd Weinreich, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG Oldenburg a.D.
Autor:innen:
Die Autorinnen und Autoren sind erfahrene Praktiker:innen auf dem Gebiet des Familienrechts, des Verfahrenssrechts und des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit.