Die laufende Aktualisierung erfolgt durch Ergänzungslieferungen. Das Werk wird somit regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gebracht.
Die Berücksichtigung des Dienstrechtsanpassungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2013 und der ersten Ausführungshinweise des Finanzministeriums NRW bildete den Hauptteil der 98. Ergänzungslieferung (Stand September 2013).
Das Gesetz sieht die Überführung und gleichzeitige Änderung des bisherigen Bundesbesoldungsgesetzes in Landesrecht vor und enthält entsprechende Übergangsregelungen und Änderungen weiterer besoldungs- und dienstrechtlicher Vorschriften.
Ein weiterer Schwerpunkt der Lieferung war mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 16. Juli 2013 gegeben. Dieses Gesetz enthält neben Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes und weiterer besoldungsrechtlicher Regelungen auch das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 Nordrhein-Westfalen.
Berücksichtigt wurde ferner das Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze vom 16. Juli 2013, mit dem das Landesbesoldungsgesetzerneut geändert wurde. Aktualisiert worden sind zudem sonstige beamten- und besoldungsrechtliche Sondervorschriften wie das Landesbeamtengesetz, das Abgeordnetengesetz und die Landeszulagenverordnung.
In den Rechtsprechungsteil wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 aufgenommen, das sich mit der Frage der Zulässigkeit von gebündelten Dienstposten befasst.