Das Werk »Gesetzsammlung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden« enthält die relevanten Vorschriften aus der Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und internationalen Abkommen, die der Standesbeamte bei der Entscheidung personenstandsrechtlicher Sachverhalte zu beachten hat. Erfasst sind die Gebiete Personenstandsrecht, Eherecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Bürgerliches Recht und Familienrecht, Namensrecht und Akademische Grade, Staatsangehörigkeitsrecht, Vertriebene, Aussiedler, Ausländer, Gerichtsverfassung und FGG, Verfahrensrecht, Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht, Verfassungsrecht, Statistik, Ausweise, Meldewesen und Kostenrecht.
Darüber hinaus erläutern Fußnoten Verknüpfungen zu korrespondierenden Vorschriften; aktuelle Übersichten zu den internationalen Übereinkommen erschließen den Geltungsbereich und die zur Ausführung bestimmten Vorschriften. Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität machen diese Sammlung für alle Standesbeamten und jede Aufsichtsbehörde zur unerlässlichen Ergänzung der Dienstanweisung. Die Sammlung ist in dieser Auswahl auch von Nutzen für andere Verwaltungsbehörden und die mit Personenstands- und Familiensachen befassten Gerichte und Fachanwälte.
Mit der 62. Lieferung werden die Vorschriften insbesondere in den Bereichen des Aufenthaltsrechts sowie des Pass- und Personalausweisrechts aktualisiert.
Neu aufgenommen wurden die BundesmeldedatendigitalisierungsVO (BMeldDigiV GS 117f) und nach Bekanntwerden von Anwendungsfällen der deutsch-tunesische Vertrag vom 19.7.1966 über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit (ZivSaVertr – Tunesien – GS Nr. 281); letzterer kann insbesondere bei der Anerkennung von Ehescheidungen Anwendung finden.
Weiterer Aktualisierungsbedarf bestand bei den personenstandsrechtlichen Vorschriften der Länder (GS Nr. 10) und den völkerrechtlichen Verträgen (GS Nr. 200). Das Sachverzeichnis wurde ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht.