Schlenker-Rehage

Das Übergangsmandat des Betriebs- und des Personalrates und die Bedeutung der Richtlinie 2001/23/EG

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Buch. Softcover

2010

214 S.

Peter Lang. ISBN 978-3-631-60262-1

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 280 g

Produktbeschreibung

Das Uebergangsmandat zielt darauf ab, die Beschaeftigten in der fuer sie besonders kritischen Phase im Anschluss an eine Umstrukturierung vor dem Verlust der Beteiligungsrechte zu schuetzen. Der Gesetzgeber hat dieses Schutzbeduerfnis der Beschaeftigten anerkannt und seit 1991 in mehreren Einzelvorschriften Regelungen ueber eine zeitlich begrenzte Fortdauer der Amtszeit des Betriebsrates getroffen, um vertretungslose Zeitraeume bis zur Wahl einer neuen kollektiven Interessenvertretung zu vermeiden. Durch das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene BetrVerf-Reformgesetz wurde das allgemeine Uebergangsmandat des Betriebsrates in § 21a BetrVG verankert. Es ist jedoch festzustellen, dass eine umfassende Ausgestaltung nicht erfolgt ist, weswegen das Uebergangsmandat des Betriebsrates nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion ist. Problematisch sind z. B. die Fragen, wann eine das Uebergangsmandat ausloesende Umstrukturierung vorliegt und ob auch anderen kollektiven Gremien ein Uebergangsmandat zuzuerkennen ist.

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