Damit die Selbstanzeige wirksam ist.
Das neue Selbstanzeigerecht
Der BGH-Beschluss vom 20.5.2010 hat die Auslegung des Selbstanzeigerechts um 180 Grad gedreht. Die ältere Rechtsprechung und Literatur ist damit gewissermaßen gegenstandslos geworden. Die seit dem 3.5.2011 geltende Gesetzesfassung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat zu weiteren Einschränkungen der strafbefreienden Selbstanzeige geführt, bevor nun zum 1.1.2015 erneut eine im Wesentlichen verschärfende Novellierung des Selbstanzeigerechts erfolgt ist.
Da die zugunsten der Selbstanzeigenerstatter erfolgten Gesetzesänderungen aber auch für vor dem 1.1.2015 erstattete Selbstanzeigen gelten, ist die Rechtslage verworrener denn je.
Der Vorreiter zur neuen Selbstanzeige
Das Buch arbeitet die neue Gesetzeslage auf der Basis der seit dem Selbstanzeigebeschluss ergangenen Rechtsprechung und der Literatur sowie der Gesetzesmaterialien umfassend auf. Es ermöglicht damit Steuerberatern wie Rechtsanwälten eine belastbare Selbstanzeigeberatung bzw. Strafverteidigung.
Von Experten des Steuerstrafrechts
Ltd. Regierungsdirektor Stefan Rolletschke ist Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der Ruhr-Universität Bochum sowie Dozent im Bereich der Finanzverwaltung und Justiz.
Regierungsdirektor David Roth, LL.M. oec. ist ebenfalls Dozent im Bereich Finanzverwaltung und Justiz.
Beide Autoren gehören dem Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs NRW an und waren vormals als Führungskräfte in der Steuerfahndung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.
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