Kommentierungen zum Umsatzsteuerrecht und Unionsrecht in einem Werk
Die Umsatzsteuer ist die Steuer mit der größten Verknüpfung zum EU-Recht. Die Umsetzung des Unionsrechts, insbesondere der MwStSystRL, erfordert fortlaufende Änderungen des nationalen Rechts.
Die Kommentierungen von Reiß, Kraeusel und Langer halten Sie stets auf dem aktuellsten Wissensstand. Der Umsatzsteuer Kommentar umfasst dabei nicht nur das UStG, sondern liefert ebenfalls artikelweise Kommentierungen zur MwStSystRL, der Mehrwertsteuer-Vorschrift der EU. Die einheitliche Darstellungsweise, zahlreiche Querverweise auf im Zusammenhang stehende Kommentarpassagen, sowie vereinfachende Schaubilder im Werk, ermöglichen Ihnen eine schnelle Orientierung und Problemlösung.
Die kostenlose Broschüre „Umsatzsteuer aktuell“ bringt Sie mit jeder Aktualisierungslieferung auf den neuesten Stand des Umsatzsteuerrechts. Übersichtlich gestaltet mit den Rubriken Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, europäische Harmonisierung sowie aktuelle Aufsätze.
Der Umsatzsteuer Kommentar von Reiß, Kraeusel und Langer im Online- und Printabo
Folgende Inhalte sind im Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum Umsatzsteuer Kommentar Diese und mehr Themen erwarten Sie in dem Werk zum Umsatzsteuergesetz: Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
- Fritsch / Huschens / Koisiak / Langer, 360° UStG eKommentar und Langer / Huschens, 360° MwStSystRL eKommentar Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen.
- eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift Bleiben Sie stets auf dem Laufenden mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
In der 199. Aktualisierung (März 2025):
In seiner umfassenden Überarbeitung zu den Art. 206-273 MwStSystRL informiert Langer insbesondere über den neuen Art. 220a Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL in der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung. Dieser regelt, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Rechnungsstellung Erleichterungen seit dem 1.1.2025 nur für Kleinunternehmer vorsehen können. Der neugefasste Art. 270 Buchst. a MwStSystRL in der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten außerdem auch weiterhin, für Kleinunternehmer, die einen bestimmten Gesamtjahresumsatz nicht übersteigen, die Übermittlung jährlicher Zusammenfassenden Meldungen vorzusehen.