Schriften zum Wirtschaftsrecht
Volk
Compliance in der öffentlichen Berichterstattung internationaler Unternehmen.
Huber
Gesellschafterdarlehen bei gehebelten Private Equity Transaktionen.
Gesellschafterdarlehen bei gehebelten Private Equity Transaktionen.
Zugleich ein Beitrag zur Systematik des Gesellschafterdarlehensrechts.
Hagedorn
Die Beschränkung ausländischer Direktinvestitionen in sicherheitsrelevante zivile Unternehmen.
Die Beschränkung ausländischer Direktinvestitionen in sicherheitsrelevante zivile Unternehmen.
Eine verfassungs- und unionsrechtliche Analyse außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung von Medienunternehmen
Droese
Die Abwahl des UN-Kaufrechts aufgrund von Rechtsunsicherheit.
Die Abwahl des UN-Kaufrechts aufgrund von Rechtsunsicherheit.
Eine Untersuchung und Bewertung ausgewählter Rechts(un)sicherheitsfaktoren bei der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Stocks
Analyse der Prüfungsmaßstäbe und Zulässigkeitsgrenzen mit einem Fokus auf Karenzentschädigungen und Maximaldauer.
Visé
Verhinderung einer Mehrfachhaftung des Kartellanten.
Verhinderung einer Mehrfachhaftung des Kartellanten.
Die Streitverkündungslösung des Bundesgerichtshofes.
Danelzik
Versammlungsleitung in der Publikumsaktiengesellschaft.
Versammlungsleitung in der Publikumsaktiengesellschaft.
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des digitalen Wandels von Hauptversammlungen.
Gös
Das Beschlussmängelrecht in der Verbandsinsolvenz.
Das Beschlussmängelrecht in der Verbandsinsolvenz.
Zugleich ein Beitrag zu Grundsatzfragen des Gesellschafts-, Insolvenz- und Zivilprozessrechts.
Weisser
Datenbasierte Märkte im Kartellrecht.
Datenbasierte Märkte im Kartellrecht.
Eine Untersuchung zu Marktbegriff, Marktabgrenzung und Marktmacht.
Theis
Der Einsatz automatischer und intelligenter Agenten im Finanzdienstleistungsbereich.
Der Einsatz automatischer und intelligenter Agenten im Finanzdienstleistungsbereich.
Eine aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Einordnung am Beispiel sog. Robo-Advisor.