Erfolgreich mit Schulung und Bildung
Vorteile auf einen Blick:
- Einführung und Überblick
- Rechtliche Voraussetzungen
- Wertvolle Tipps für die Durchsetzung
Zielgruppe:
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Die AiB-Betriebsrat-Stichworte aus der Redaktion der Zeitschrift 'Arbeitsrecht im Betrieb' behandeln wichtige Themen der praktischen Betriebsratsarbeit. Die Texte sind verständlich geschrieben und ermöglichen mit Hilfe von Checklisten, Formularen, Musterschreiben und Beispielen ein direktes Umsetzen der Sachverhalte und Empfehlungen.
Das BetrVG bietet dem Betriebsrat mit § 37 Abs. 6, 7 BetrVG einen Anspruch auf Schulung und Weiterbildung. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Teilnahme an Betriebsräteseminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu übernehmen. Die Teilnahme an Betriebsräteseminaren führt häufig zu Konflikten. Nicht jedes Betriebsratsmitglied kann jederzeit jedes Betriebsräteseminar besuchen. Die Arbeitsgerichte haben eine ganze Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vorliegen müssen.
Damit der Betriebsrat seine Bildungsansprüche durchsetzen kann, kommt es auf die Auswahl des richtigen Seminars und die Einhaltung von Formalien an. Die Autorin erläutert auf aktuellem Rechtsstand, für welche Seminare der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen hat und wie der Betriebsrat seine Rechte im Streitfall durchsetzen kann.