Mit dem Investmentsteuerreformgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2018, hat der Gesetzgeber das Investmentsteuerrecht auf eine völlig neue Grundlage gestellt.
Für Investmentfonds wird das bisherige Transparenzprinzip zugunsten eines intransparenten Besteuerungssystems aufgegeben, das auf der getrennten Besteuerung von Fonds und Anleger basiert. Aber auch im Bereich der Spezial-Investmentfonds, wo das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt wird, mit der Maßgabe, dass nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden, gibt es grundlegende Änderungen. Das mit dem AIFM-StAnpG eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in diese Systeme integriert.
Das neue Recht wirft eine Vielzahl von Zweifelsfragen bei Verwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Investoren auf. Dieser zweite Band des Frankfurter Kommentars zum Kapitalanlagerechts führt als Großkommentar sämtliche relevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Investmentbesteuerung unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens zum InvStG einer vertieften Analyse zu. Autoren aus BFH, Finanzverwaltung, Wissenschaft, Verwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und der Beraterschaft gewährleisten eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung bei gleichzeitig hohem Praxisbezug.
SachgebieteKapitalanlagerecht, Kapitalanlagegesetzbuch, Investmentbesteuerung, InvStG, Investmentsteuergesetz, Investmentsteuerreformgesetz, AIFM-Umsetzungsgesetz, AIFM-Steueranpassungsgesetz, FATCA-Abkommen