Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert.
Melde- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber
Die Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungspflichten und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren alleine beitragspflichtig. Dafür sind sie gegenüber Versicherten - von Ausnahmen abgesehen - von einer Haftung befreit. Leistungen übernimmt ausschließlich der Unfallversicherungsträger.
Leistungskatalog der Versicherungsträger
Die Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog:
- Prävention
- Heilbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- jährlich anzupassende Renten usw.
Mit Hinweisen zu Corona und SARS-CoV-2
Gegenstand des Ratgebers ist überdies der Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Problematik; auch auf das Thema »Corona-Virus: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?« wird ausführlich eingegangen.
Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung
Der Band informiert über alle wichtigen Fragen und gibt den Unternehmern und den Versicherten einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten.
Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)