Corporate Sustainability Reporting: das Ende des Greenwashings

Von Dr. Josef Baumüller, WU Wien

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde Ende 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bis Mitte 2024 war sie in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Auch wenn dies nicht in allen dieser Staaten rechtzeitig gelang (u. a. in Deutschland und in Österreich), so ist die Implementierung der neuen Berichtsvorgaben in der Praxis doch überall schon weit vorangeschritten: Stellt die CSRD doch nichts weniger als ein „Jahrhundertprojekt“ dar, das die Transparenzpflichten von Unternehmen in puncto Nachhaltigkeit massiv erweitern soll. Diese Pflichten sind kein Selbstzweck, sondern Schlüsselelement einer übergeordneten Strategie: jener der Sustainable Finance. Durch Rechnungslegungsinformationen sollen Märkte besser in der Lage sein, Nachhaltigkeit bei ihren Veranlagungs- und Geschäftsentscheidungen zu berücksichtigen. Und damit wird diese Rechnungslegung immer mehr zu einem „Geschäftsfaktor“.

 

Seit 2017 waren einige europäische Unternehmen bereits durch eine Vorgänger-Regulierung (die sog. „Non-Financial Reporting Directive“ [NFRD]) zu einer sog. nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Diese Regelungen wurden bei ihrer Verabschiedung als „Paradigmenwechsel“ gefeiert, bald schon zeigte sich aber, dass sie nicht in der Lage waren, die an sie gestellten Erwartungen zu erfüllen: Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Daten waren zumeist nicht gewährleistet. Die Schuld hieran trugen ein komplizierter und langwieriger Gesetzeswerdungsprozess sowie eine nationale Umsetzung, der zahlreiche Wahlrechte offenstanden und die entsprechend unambitioniert ausfiel.

 

Vorwurf des Greenwashing gehört der Vergangenheit an

Diese bestehenden Defizite haben den Vorwurf eines Greenwashings, das Unternehmen auch im Rahmen der verpflichtenden Nachhaltigkeitspublizität betreiben können, genährt: Eine Vielzahl an Erwägungen im Zusammenhang mit der CSRD spricht dafür, dass dies nun der Vergangenheit angehört:

  • Die CSRD verpflichtet alle Unternehmen in ihrem Anwendungsbereich, ihrer Berichterstattung detaillierte Standards zugrunde zu legen: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
  • Die ESRS sehen detaillierte, konkrete Angabepflichten und vor allem KPI vor, über die (bei Wesentlichkeit) berichtet werden muss.
  • Ein wichtiger neuer Themenschwerpunkt der Angabepflichten ist die „Governance“: Die Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat wird adressiert und einer inhaltlichen Neudeutung unterzogen. Aspekte wie etwa die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie oder in Anreizsysteme werden den Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung mehr Gewicht verleihen.
  • Darüber hinaus wird auch der Rahmen der Berichtspflichten, welche sich über die gesamte Wertschöpfungskette zu erstrecken haben, konkretisiert.
  • Die Nachhaltigkeitsberichte sind von einem externen Prüfer inhaltlich zu würdigen.
  • Auch das Enforcement legt als weitere externe Kontrollinstanz zunehmend Augenmerk auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Ziel: Neuausrichtung von Marktmechanismen

Ein zentrales Ziel der nachhaltigkeitsbezogenen Reformvorhaben in der EU ist es, ökologische und soziale Maßstäbe auf Augenhöhe mit Finanziellem in der Unternehmensführung zu etablieren. Viele der abgeleiteten Maßnahmen beruhen dafür – der Idee der Sustainable Finance entsprechend – auf der Neuausrichtung von Marktmechanismen: Investor:innen und Kund:innen sollen Nachhaltigkeit einpreisen. Das letztlich verfolgte Ziel ist damit jenes der Verhaltensänderung. Diese wird fortan zu dokumentieren und auch zu beweisen sein. Seitens der Märkte ist die Nachfrage nach solchen Informationen, wie denen, über die fortan zu berichten ist, jedenfalls bereits eine große. Raum für Nachhaltigkeitsberichte, die sich eher als „Image-Broschüren“ zu verstehen scheinen, bleibt damit in Zukunft keiner mehr.

 

Das Buch

erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet daneben entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.

 

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Berichtspflichten nach der CSRD, den ESRS und dem Entwurf für ein CSRD-Umsetzungsgesetz

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Der Autor

Dr. Josef Baumüller,

Mitarbeiter an der WU Wien, außerdem Lehrbeauftragter an der Universität Wien und an weiteren österreichischen Hochschulen. Er beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen und NPOs.

 

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