Zum WerkDer Münchener Kommentar zum VVG erläutert ebenso praxisorientiert, wie wissenschaftlich fundiert die Vorschriften des VVG. Das Werk stellt zudem die an das Versicherungsvertragsrecht angrenzenden Gebiete, wie Versicherungsaufsichtsrecht, Rückversicherungsrecht und Kartell- und Steuerrecht systematisch dar. Die verschiedenen Versicherungszweige werden in systematischen Einführungen eingehend behandelt.
Die Thematik wird erschöpfend unter vollständiger Auswertung der relevanten Rechtsprechung sowie mit Blick auf die gesetzgeberischen Intentionen dargestellt, ohne dabei den Praxisbezug aus den Augen zu verlieren.
Band 1 enthält die Kommentierung der §§ 1-99, Band 2 der §§ 100 - 216 VVG und Band 3 und 4 Nebengesetze und systematische Darstellungen.
Vorteile auf einen Blick- aktueller Großkommentar in vier Bänden
- zeitnahes Erscheinen aller Bände
- zahlreiche übersichtliche und den einzelnen Erläuterungen vorangestellte Stichwort- und Fundstellenverzeichnisse
Zur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen, etwa die Einfügung der §§ 1a, 6a, 7a-d VVG. Das Werk wird um einen vierten Band erweitert, sodass zahlreiche weitere versicherungsrechtliche Nebenbestimmumgen - etwa aus dem GenDG, dem AGG und dem Vertriebsrecht oder die PRIIP-Verordnung, und die Verfahrensordnungen der versicherungsrechtlichen Ombudsleute und für die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern erläutert werden können. Hinzu kommen zahlreiche neue systematische Darstellungen etwa
- zur Assistance
- zur Gruppen- und zur Mitversicherung
- zum Regress des Sozialversicherungsträgers
- zum Versicherungsprozess
- zu zahlreichen weiteren Versicherungssparten bzw. -arten.
Es treten renommierte neue Autoren hinzu, in Band 1 Dr. Heike Bußmann, LL.M. Richterin am BGH.
ZielgruppeFür Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Versicherungsjuristinnen und Versicherungsjuristen, Versicherungspraktikerinnen und Versicherungspraktiker und alle mit versicherungsrechtlichen Fragen befassten Personen.