Welche Produkte unterliegen der Buchpreisbindung?
Der Buchpreisbindung unterliegen (gem. § 1 – ggf. i.V.m. § 2 – BuchPrG):
- Neue Bücher (i.S.v. § 2 Abs. 1 BuchPrG)
- Zeitungen und Zeitschriften (i.S.v. § 30 Abs. 1 GWB n.F.)
- Musiknoten
- Kartographische Produkte
- Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind
- Kombiprodukte, bei denen das Hauptprodukt der Buchpreisbindung unterliegt
Auch für fremdsprachige Bücher gilt die Buchpreisbindung, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind (§ 2 Abs. 2 BuchPrG).