Wie und wann kann ich den Aktualisierungsservice kündigen?

Bei Titeln der Verlage C.H.BECK und Vahlen gibt es verschiedene Fortsetzungsmodelle.

Besteht eine Abnahmeverpflichtung, so können Sie den Bezug der Aktualisierungen erst nach Ablauf dieses Zeitraumes kündigen, dann jedoch jederzeit und fristlos.
Bei Werken, deren Aktualisierungsbezug ohne Abnahmeverpflichtung notiert wird, können Sie jederzeit und fristlos abbestellen.

Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, wählen Sie Ihr Anliegen (Kategorie: Kündigung C.H.Beck und Vahlen) und klicken Sie auf "Abschicken".

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