Eine umfassende Novelierung des Naturschutzrechts macht eine Überarbeitung der Kommentierungen erforderlich.
Kernstück dieser Novelle war die Überarbeitung der Verfahrensvorschriften zur Unterschutzstellung (§ 24 NatSchG), mit der ein Internet-gestütztes Verfahren eingeführt wurde. Damit soll das Verfahren der Regierungspräsidien zur Ausweisung der FFH-Gebiete erleichtert werden, welches im April 2018 mit der Auslegung der Unterlagen begonnen hat. Durch die Novelle wurde auch das Nationalparkgesetz geändert.
Die 6. Nachlieferung enthält u.a. Neukommentierungen aus den Bereichen Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, Erholung in Natur und Landschaft sowie zum Vorkaufsrecht.
Der Kommentar über dieses elementar wichtige Gegenwartsthema mit seine für dieses Themengebiet relevanten Rechtsvorschriften im Anhnag ist die ideale Arbeits- und Orientierungshilfe für sämtliche mit dem Naturschutz und der Landschaftspflege befassten Behörden, Verbände, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Studierende, Planer, Gutachter, Unternehmen, Gerichte, Rechtsanwälte.
Dr. Dietrich Kratsch, Ltd. Regierungsdirektor und Referatsleiter Naturschutzrecht beim Regierungspräsidium Stuttgart a.D., war langjährig im Umweltministerium und Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum für die rechtlichen Fragen der Eingriffsregelung, des Arten- und Biotopschutzes und der Natura-2000-Gebiete zuständig. Ass. jur. Jochen Schumacher, Leiter des interdisziplinären Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, ist seit vielen Jahren mit dem Umwelt- und Naturschutzrecht befasst.