Ziele und Zielgruppe des Kommentars zum Einkommensteuergesetz (EStG)
Das Einkommensteuergesetz ist ein Schwerpunkt im Berufsalltag des Steuerberaters. Ständige Aktualisierungen durch Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung machen es nicht leicht, den Überblick zu bewahren.
Der Korn Kommentar zum Einkommensteuergesetz (EStG) ist konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet, gibt zahlreiche Beratungshinweise und Gestaltungshinweise. Dabei setzt sich der Kommentar wissenschaftlich fundiert mit Auffassungen der Finanzverwaltung auseinander. Die Gestaltungs- und Beratungshinweise sind optisch hervorgehoben und ermöglichen Ihnen effizientes Arbeiten. Der „Korn“ kommentiert zusätzlich zum Schwerpunkt EStG auch InvStG und ZIV.
Der einheitliche Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.
Hochqualifizierte Herausgeber
Klaus Korn, Steuerberater
Dieter Carlé (†), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Rudolf Stahl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Martin Strahl, Diplom-Kaufmann, Steuerberater
Die Schwerpunkte des Korn Kommentars zum Einkommensteuergesetz (EStG)
- Praxisgerechte und beratungskompetente Kommentierungen zum EStG
- Zusätzlich zum EStG werden InvStG und ZIV kommentiert
- Einheitlicher und systematischer Aufbau der Einzelkommentierungen
Zahlreiche Zusatzleistungen im Korn EStG Kommentar
Der Korn EStG Kommentar bietet neben praxisorientierten Kommentierungen, Beratungshinweisen und Gestaltungshinweisen viele weitere Inklusiv-Leistungen von juris.
Zusätzliche Inhalte von juris – Das Rechtportal
- Steuergesetze (Bundesrecht)
- Zeitschrift juris PraxisReport Steuerrecht
- Newsdienste: juris Nachrichten Steuerrecht, juris Newsletter Steuerrecht
- zitierte Rechtsprechung und Literaturnachweise
Diese Mehrwerte bietet der Korn EStG Kommentar
- Online-Zugang zum Korn EStG Kommentar
- zusätzliche Online-Mehrwerte von Stollfuß und juris "Das Rechtsportal"
- professionelle digitale Aufbereitung und umfassende Verlinkung aller Dokumente
- intuitiv bedienbare Suchoberfläche auf dem neuesten Stand der Technikwertvolle Zeit sparen durch die automatische Online-Aktualisierung aller Inhalte
- täglich rechtssicher, effizient und schnell arbeiten
Aktuell in der 154. Aktualisierung (September 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:
Mit Erscheinen der 154. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine eingehende Aktualisierung der Kommentierung von § 13 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) durch Herrn Ernst Gossert für Sie verfügbar.
Dabei hat Herr Ernst Gossert praktisch ausgerichtete Beratungshinweise überarbeitet bzw. ergänzt. Ferner geht Herr Ernst Gossert auf die Entscheidung des BFH, Urt. v. 23.11.2022 – VI R 31/20 zur Berücksichtigung des Übergangsgewinns beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG und auf das BMF-Schreiben v. 8.11.2022 – IV C 7 – S 2163/21/10001 :003 zur Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte sowie auf das BMF-Schreiben v. 13.12.2022 – IV C 7 – S 2163/21/10001 :002 zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben ein.
Aktuell in der 153. Aktualisierung (August 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:
Mit Erscheinen der 153. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine von Herrn Prof. Dr. Joachim Schiffers erstellte umfassende Überarbeitung seiner Kommentierung zu § 34 EStG für Sie verfügbar.
In diesem Rahmen hat Herr Prof. Dr. Joachim Schiffers beispielsweise die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 30.8.2023 – X R 2/22 zu Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten, des BFH, Urt. v. 22.11.2023 – VI R 5/21 zur Nicht-Anwendbarkeit der ermäßigten Besteuerung auf ein nur teilweise kapitalisiertes Ruhegehalt, des FG Münster, Urt. v. 24.10.2023 – 1 K 1990/22 E zur Nicht-Anwendbarkeit der ermäßigten Besteuerung auf die Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung sowie des FG Münster, Urt. v. 26.4.2023 – 13 K 425/22 E zur Nicht-Anwendbarkeit der ermäßigten Besteuerung auf Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie berücksichtigt.
Aktuell in der 152. Aktualisierung (Juli 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:
Mit Erscheinen der 152. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun der zweite Teil ab einschließlich B. II. 5. c) ll) (2) „Treuhänder als Mitunternehmer bei eigennütziger Treuhand“ einer umfassenden Überarbeitung der Kommentierung zu § 15 Abs. 1 EStG (Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen und Mitunternehmerschaften) sowie zudem eine umfassende Überarbeitung des Exkurses zum Verhältnis des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu § 1a KStG durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.
In diesem Rahmen hat Herr Dr. Guido Bodden u.a. weitere praktisch ausgerichtete Beratungshinweise sowie u.a. seine Ausführungen zur steuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital bei Personengesellschaften, zum Verhältnis der Vorschrift zu der durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kredit-dienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen) mit § 24 GrEStG eingefügten Regelung und zur Auswirkung der Änderung von § 1a KStG durch das Wachstumschancengesetz (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) ergänzt bzw. überarbeitet.
Herr Dr. Guido Bodden geht zudem beispielsweise auf die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 27.07.2023 – IV R 10/20 zur steuerlichen Behandlung einer Zahlung in die Insolvenzmasse zur Erreichung der Freigabe des Gesellschaftsanteils aus dem Insolvenzbeschlag als eine nach § 12 Nr. 1 EStG privat veranlasste Aufwendung sowie auf BFH, Urt. v. 23.03.2023 – IV R 27/19 zur Nicht-Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichen Ausscheiden des neu Eingetretenen und auf BFH, Urt. v. 18.01.2023 – I R 16/19 zur Begründung eines BgA durch Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft sowie auf BMF, Schreiben v. 11.04.2023 – IV C 6 – S 2133/19/10004 :002 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital ein.
Aktuell in der 151. Aktualisierung (Juni 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:
Mit Erscheinen der 151. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun der erste Teil (bis einschließlich B. II. 5. c) ee) (2.4) „Besonderheiten bei GmbH & atypisch stiller Beteiligung“) einer umfassenden Überarbeitung der Kommentierung zu § 15 Abs. 1 EStG (Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen und Mitunternehmerschaften) durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.
Herr Dr. Guido Bodden hat in diesem Rahmen weitere praktisch ausgerichtete Beratungshinweise und kritische Stellungnahmen sowie beispielsweise seine Ausführungen zum Verhältnis der Norm zu den mit § 3 Nr. 72 EStG (Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen) und § 14a AO (Personenvereinigungen) eingefügten Regelungen sowie zum Forschungszulagengesetz ergänzt bzw. überarbeitet.
Weiterhin berücksichtigt Herr Dr. Guido Bodden u.a. die Entscheidungen des BGH, Urt. v. 12.7.2023 – X?R?14/21 zur steuerlichen Behandlung der § 6b EStG-Rücklage im Fall des späteren Ausscheidens eines anteilig rücklageberechtigten Gesellschafters sowie BGH, Urt. v.15.6.2023 – IV R 30/19 zu Mitunternehmerschaft und sachlicher Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde und BGH, Urt. v. 19.1.2023 – IV R 5/19 zur fehlenden Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR.