Zum 1. Januar 2024 ist das SGB XIV - soweit nicht bereits vorab geltend - vollständig in Kraft getreten. Auch die SGBXIV-Berufsschadensausgleichsverordnung, die Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV (EVV) sowie die Auslandszuständigkeitsverordnung sind ebenso wie weitere ergänzende bzw. das SGB XIV nochmals ändernde Neuregelungen zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten.
Die NeuauflageDie 2. Auflage des LPK-SGB XIV kommentiert sämtliche Neuregelungen, insbesondere das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze, sowie die neuen Rechtsverordnungen, die die Anwendungspraxis prägen werden. Das hochgelobte Konzept eines die Praxis vorbereitenden Kommentars entwickelt sich damit fort und berücksichtigt dabei die seit 2022 veröffentliche Rechtsprechung und Literatur.
Aktuell berücksichtigt- Bürgergeld-Gesetz 2022
- Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts 2023
- Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze 2023
- Traumaambulanzverordnung 2022
- Versorgungsmedizin-Verordnung 2023
- Neue Auslandszuständigkeitsverordnung – AuslZustV 2023
- Neue Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht – EVV 2023
- Neue Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches – SGBXIVBSchAV 2023
- Rundschreiben des BMAS zur Zuordnung von Leistungen nach dem SGB XIV und damit im Zusammenhang stehender Leistungen als Geldleistungen
Die neuesten LSG- und BSG-Entscheidungen- Insbesondere zu den Themen
- Impfung (Wehrdienstbeschädigung, Sechsfachimpfung, Verbitterungsstörung als Impfschaden, Impfschäden als Folgen eines Arbeitsunfalls)
- Opferentschädigung (Schockschaden, Psychische Störung nach Raubüberfall, Unbilligkeit durch Verbleib in Ehe, Beweismaßstab bei Missbrauch)
- Geld-, Sach- und Dienstleistungen (Hörgeräte, Anspruch auf Versorgungskrankengeld und Lösung vom früheren Beruf, Verhältnis Grundrente (BVG) - Kindergeld)
Auf dem aktuellen Stand werden die Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung mit kommentiert.
Die Herausgeber:innen und Autor:innenDirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel Renate Christine Kruse, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Dr. Anders Leopold, Richter am Landessozialgericht Hamburg Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht, Schweinfurt Dr. Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht, Kassel Dr. Miriam Meßling, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel Stefanie Vogl, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt Prof. Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel Dr. Christian Weber, Referatsleiter im Landesversorgungsamt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle