Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist nach einem langen und sehr intensivem Diskussionsprozess verkündet. Es stellt das Recht der Sozialen Entschädigung mit dem SGB XIV auf neue Grundlagen. Auch die nicht in das SGB integrierten Gesetze mit Entschädigungsregeln richten sich zukünftig nicht mehr am BVG, sondern am SGB XIV aus.
Das Handbuch
erläutert die geänderten Zuständigkeiten und führt in die neue Systematik ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Neuausrichtung der Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, verbunden mit z. B. dem Instrument der schnellen Hilfen und dem erleichterten Verfahren. Aber auch die Verzahnung der Entschädigungsleistungen mit denen nach dem SGB V, VII und XI sowie die Besitzstandsschutzregelungen für Leistungsberechtigte, die bisher schon Entschädigungsleistungen beziehen (nach dem BVG, OEG, IdSG, HHG pp) werden einführend erläutert.
Besonders hilfreich
ist die Synopse, die ausgehend von den Normen des BVG, OEG, IfSG, ZDG und weiterer relevanter Gesetze diesen entweder die neuen Vorschriften des SGB XIV oder sich aus einzelnen Artikeln des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ergebende Änderungen gegenüberstellt. Sie erleichtert den Nutzern auch das Bestimmen der jeweiligen aktuellen Rechtslage, was durch das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen - vom 1. Juli 2018, also rückwirkend, bis zum 1. Januar 2024 - z. T. recht kompliziert ist.
Fazit
Das ideale Einstiegswerk schafft Orientierung und bietet aktuellen und künftigen Rechtsanwendern Sicherheit im aktuellen und neuen Recht. Es wird Mitte 2021 durch eine ausführliche Kommentierung des Gesamten Sozialen Entschädigungsrechts (Hrsg. Knickrehm/Rademacker) ergänzt werden.
Die Autoren
Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel; Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen; Dr. Steffen Schmidt, Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Halle