RVG-Erhöhung: Geplante Änderungen laut Referentenentwurf
Was hat es mit der RVG-Erhöhung bzw. RVG-Anpassung auf sich? Die Rechtsanwaltsgebühren in Deutschland wurden zuletzt im Jahr 2021 angepasst. Angesichts der stetig steigenden Kosten für den Kanzleibetrieb hat das Bundesjustizministerium nun den Referentenentwurf zum neuen Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) veröffentlicht. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen und somit eine faire Vergütung für die anwaltlichen Dienstleistungen sicherzustellen.
Am 31. Januar 2025 wurde das KostRÄG in der Bundestagssitzung beschlossen und in das Betreuervergütungsgesetz integriert, wodurch es jetzt als Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) bekannt ist. Diese Neuerungen bringen sowohl strukturelle Verbesserungen als auch lineare Erhöhungen der Gebühren mit sich, um den gestiegenen Sach- und Personalkosten gerecht zu werden.
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RVG-Erhöhung: Das Wichtigste auf einen Blick
Gebührenerhöhung zur Sicherstellung der Qualität der Rechtspflege
Nachdem die Rechtsanwaltsgebühren zuletzt 2021 erhöht wurden, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zum neuen Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) veröffentlicht, wobei der Bundesjustizminister die Bedeutung der Anwaltschaft für den Zugang zur Justiz hervorhebt. Angesichts der Inflation und gestiegenen Kosten sei eine Erhöhung notwendig, um die Qualität der Rechtspflege zu sichern. Ziel sei deshalb die Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb.
RVG-Anpassung: Strukturelle Änderungen & Erhöhungen laut KostBRÄG
Am 31.01.2025 wurde das KostRÄG in der Bundestagssitzung beschlossen und in das Betreuervergütungsgesetz integriert – jetzt ist es als KostBRÄG (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz) bekannt. Der Entwurf sieht eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und linearen Erhöhungen vor.
Die Betragsrahmen- und Festgebühren sollen um neun Prozent, die Wertgebühren um sechs Prozent steigen. Auch die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren werden entsprechend angepasst. Die Honorarsätze für Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher sollen ebenfalls um neun Prozent erhöht werden, um zu verhindern, dass Aufträge aus der Justiz für Sachverständige und Sprachmittler an Attraktivität verlieren. Auch Verfahrensbeistände, die in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren als Vertreter der Kindesinteressen bestellt werden, sollen mehr Geld bekommen – sie erhalten eine auf 690 Euro angehobene Pauschalvergütung. Zudem werden die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst, wie auch die Vergütung beruflicher Betreuer und Vormünder.
Beispiele für die RVG-Erhöhung
Beispiele für die Rechtsanwaltsvergütung nach der Erhöhung der Wertgebühren um sechs Prozent.
- Streitwert bis 500 Euro (Geschäftsgebühr 1,0): 51,50 Euro statt 49 Euro
- Streitwert 3.000 Euro (Geschäftsgebühr 1,0): 235 Euro statt 222 Euro
- Streitwert 10.000 Euro (Geschäftsgebühr 1,0): 652 Euro statt 614 Euro
- Streitwert 5.000 Euro (Geschäftsgebühr 1,5): 531,75 Euro statt 501 Euro
- Streitwert 16.000 Euro (Geschäftsgebühr 1,5): 1.143 Euro statt 1.077 Euro
Strukturelle Änderungen im Vergütungsrecht
Die geplanten strukturellen Verbesserungen betreffen das Vergütungsrecht in Familiensachen sowie die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren von 50.000 auf 80.000 Euro
- Verringerung des Abschlags in der untersten Wertstufe von 15 Prozent auf zehn Prozent
- Erhöhung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen von 4.000 auf 5.000 Euro
- Anhebung der Regelverfahrenswerte in Abstammungs-, Ehewohnungs- und Gewaltschutzsachen um 1.000 Euro
- Klarstellung, dass die Terminsgebühr auch bei Erörterungen in Familiensachen anfällt
- Anpassung der Gebühren in Bußgeldsachen an die geänderte Bußgeldkatalog-Verordnung, was zu einer Reduzierung der Gebühr führen kann
- Erhöhung der Gebühren für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren
Wird die Reform noch vor der Bundestagswahl verabschiedet?
Der Referentenentwurf liegt nun den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vor, das Inkrafttreten ist für den 1. Mai 2025 geplant.
Textausgaben/Praxishilfen
Unsere Textausgaben und Praxishilfen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die RVG-Anpassung und alle aktuellen Änderungen. Diese Werke sind ideal für alle, die sich schnell und effizient über die neuen Regelungen informieren möchten. Sie finden hier praxisnahe Erläuterungen und hilfreiche Tipps, um die neuen Gebührenstrukturen optimal in Ihrer Kanzlei umzusetzen.
Kostenrecht/Notarkosten
Auch im Bereich Kostenrecht und Notarkosten gibt es durch die RVG-Erhöhung wichtige Neuerungen. Die nachfolgend vorgestellten Bücher bieten Ihnen praxisnahe Informationen und hilfreiche Anleitungen, um die neuen Regelungen sicher und korrekt anzuwenden. Diese Werke sind besonders hilfreich für Notarinnen und Notare sowie für alle, die im Bereich des Kostenrechts tätig sind.
Stand: Februar 2025