In der strafrechtlichen Hauptverhandlung kommt es oft zu überraschenden Wendungen. Wenn Sie als Verteidiger für Ihren Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen wollen, müssen Sie nicht nur vorbereitet sein, sondern im Fall der der Fälle schnell reagieren können. Dabei hilft Ihnen das praktische „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung", das Ihnen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Informationen ermöglicht. Mit dem Handbuch sind Sie als Verteidiger in der Hauptverhandlung auf ALLES vorbereitet – zum Wohle Ihres Mandanten
Mit diesem Buch die Hauptverhandlung optimal gestalten!
Als Verteidiger ist es Ihre Aufgabe, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung für Ihren Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Oft kommt es darauf an, schnell und vor allem richtig auf Hinweise des Gerichts oder Anträge der Staatsanwaltschaft reagieren zu können. Dabei hilft Ihnen diese 11., überarbeitete Auflage des „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung". Was dieses Handbuch so einzigartig nützlich macht, ist seine Struktur. Denn in diesem Nachschlagewerk finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu fast 300 Stichworten: Von „Ablehnung eines Staatsanwalts" über „Entbindung von der Schweigepflicht", „Nebenkläger als Zeuge" und „Unmittelbarkeitsgrundsatz" bis hin zu „Zeugnisverweigerungsrecht".
Dabei wird jedes Stichwort gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet:
- Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die eine schnelle Orientierung brauchen.
- Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen.
- Praxis-Rat: Ideal für alle, die zusätzlich eine konkrete Empfehlung benötigen.
Diese Dreiteilung macht das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" zu einem unersetzlichen Begleiter für jeden Verteidiger/Rechtsanwalt, der im Strafrecht tätig ist.
Das ist sachlich neu in der 11. Auflage
Für die neue Auflage wurden alle Stichwörter auf Basis von zahlreichen neuen Entscheidungen und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf in Kraft getretene gesetzliche Neuregelungen erforderlich und die erste vorliegende Rechtsprechung zum „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019 und das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019, die die StPO an vielen Stellen geändert haben, erforderlich. Auch die übrigen gesetzlichen Änderungen seit Erscheinen der 10. Aufl. sind berücksichtigt.