Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise wird verstärkt diskutiert, welcher
Mechanismen es bedarf, um die Interessen aller Marktteilnehmer im Wirtschaftsleben
zu wahren. Große Bedeutung gewonnen hat dabei der Aspekt der "business ethics".
So richten immer mehr Unternehmen sog. Compliance-Abteilungen ein, die
die Einhaltung von unternehmensinternen Grundsätzen wie namentlich die der
"Corporate Social Responsibility" (CSR) zur Aufgabe haben. Kaum untersucht ist bislang
jedoch die rechtliche Verbindlichkeit solcher CSR-Standards, obgleich sie
zunehmend von Unternehmen auf ihrer Website verkündet oder auf anderem Wege
zu Public Relations- und Marketingzwecken - bis hin zur Werbung - eingesetzt
werden.
Sind CRS damit nur wohlklingende Absichtserklärungen, oder handelt es sich um
rechtlich verbindliche Standards - und wenn ja, unter welchen
Voraussetzungen entsteht ein Rechtsanspruch gegen Unternehmungen, wenn
diese die sich selbst gegebenen Standards nicht einhalten? Anders gefragt: Gibt es
ein "corporate right to lie", oder setzt das (deutsche, europäische,
internationale) Recht Grenzen? Im Fokus steht hierbei das Recht zur
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, im deutschen Sprachgebrauch kurz
auch Lauterkeitsrecht genannt, das in allen entwickelten Wirtschaftsnationen -
wenn auch mit unterschiedlichem Ansatz - Markthandlungen unter dem
Gesichtspunkt der "Fairness" überprüft.
Die Autoren der Beiträge dieses Buches sind ausgewiesene Fachleute
des Europa-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts. Sie diskutieren auf der
Grundlage rechtstatsächlicher Erkenntnisse alle mit der wettbewerbsrechtlichen
Beurteilung von CSR zusammenhängenden Fragen, insbesondere unter
Berücksichtigung der Rolle, die CSR für Unternehmen, Abnehmer und die
Gesamtwirtschaft spielt.
Auch die Vorstellungen anderer Rechtsordnungen und Kulturkreise sind einbezogen.
Gefragt wird letztlich, ob es ein Unternehmerleitbild gibt, das die Beachtung
ethischer Standards einschließt und das über das Lauterkeitsrecht auch rechtliche
Verbindlichkeit erlangt.
Mit Keynote von Gesine Schwan.