Hartung

Die Arbeitnehmereigenschaft von Mannschaftssportlern

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Buch. Softcover

2017

326 S.

Verlag Dr. Kovac. ISBN 978-3-8300-9393-0

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 425 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Sportrecht in Forschung und Praxis; 24

Produktbeschreibung

Wenn ein Beschäftigter als Arbeitnehmer einzustufen ist, zieht dies arbeits-, sozialversicherungs- sowie steuerrechtliche und damit einhergehend ökonomische Konsequenzen für die Vertragsparteien nach sich. Dies gilt auch im Mannschaftssport. Dabei ist unerheblich, ob die Mannschafts­sportler sportverbandsrechtlich als Amateure, Vertragsspieler oder Lizenzspieler geführt werden: Liegen die drei den Arbeitnehmerbegriff ausfüllenden Merkmale des privatrechtlichen Vertrages, der Dienstleistung und der persönlichen Abhängigkeit vor, sind die Spieler als Arbeitnehmer zu qualifizieren.

Da es sich bei einem Sportleistungsverhältnis um kein klassisches Beschäftigungsverhältnis handelt, bedarf es einer genaueren rechtlichen Betrachtung. In dieser Studie werden die Sportleistungsverhältnisse der Amateure, Vertragsspieler und Lizenzspieler anhand des herrschenden Arbeitnehmerbegriffs einer dezidierten Überprüfung unterzogen, wobei die jeweiligen Besonderheiten herausgearbeitet werden. Bei den Amateuren ist zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine sportliche Nebenbeschäftigung Arbeit im Rechtssinne sein kann und ob pauschale Aufwendungsentschädigungen als verdeckte Entgeltleistungen zu werten sind. Hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation der Beschäftigungs­verhältnisse der Lizenzspieler stellt sich die Frage, ob diese aufgrund der üppigen Gehälter, des hohen Sozialstatus und der eigenverantwortlichen Wertschöpfung persönlich abhängig sind.

Kurz dargelegt werden jeweils die tragenden Argumente zur rechtlichen Einordnung des Verhältnisses zwischen Nationalspieler und nationalem Fachverband. Sodann wird der Lizenzspielervertrag zwischen Lizenzspieler und Lizenzgeber einer arbeitsrechtlichen Einordnung zugeführt. Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob die Rechtsverhältnisse minderjähriger Mannschaftssportler, die im Rahmen eines Nachwuchsförderprogramms auf den Profisport vorbereitet werden, dem arbeitsrechtlichen Regime aufgrund der Anwendbarkeit des Berufsbildungsgesetzes unterfallen.

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