Der Kommentar Kommunalabgabengesetz für Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) gliedert sich in folgende Abschnitte: Allgemeine Vorschriften, Die einzelnen Abgaben, Verwaltungsverfahren, Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften. Neben den “Steuern”, “Verwaltungsgebühren” und “Gebühren für Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und Zweckverbände” gelten die Bestimmungen über “Benutzungsgebühren” und “Beiträge” als besonders auslegungsbedürftige Regelungen des KAG NRW.
Die Kommentierung der Rechtsvorschriften des KAG NRW (z. B. Abfallentsorgungsgebühren, Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer, Vergnügungssteuer - z.T. mit Mustersatzungen) enthält nunmehr auch den neuen § 12a und basiert auf der Grundlage des Landesrechts und der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen, wobei auch die einschlägige bundesrechtliche Rechtsprechung und die anderer Länder aufgezeigt wird.
Der bewährte Praxis-Kommentar eignet sich für die gesamte Kommunalverwaltung, Zweckverbände, für kommunale Unternehmen, Mandatsträger und Dienstleister, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte.
Die Erläuterungen im Kommentar sind gezielt auf die Praxis zugeschnitten. Die Nutzer erhalten eine grundlegende, systematische und umfassende Aufbereitung des Kommunalabgabenrechts für NRW. (Der Steuerzahler - Die NRWNachrichten)
Die Autoren Claus Hamacher, M. Jur., Beigeordneter für Finanzen beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Edgar Lenz, Verwaltungsfachwirt, betriebswirtschaftlicher Fachwirt, Komm. Dipl., Stabsstelle Rechtsberatung der Stadt Monheim am Rhein, Dr. jur. Matthias Menzel, Hauptreferent beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Dr. jur. Peter Queitsch, Hauptreferent für Umweltrecht beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW GmbH, Dr. iur. Jörg Rohde, Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Michael Rudersdorf, Ass. jur., Dipl. Verwaltungswirt (FH), Städt. Rechtsrat der StadtLeverkusen, Dr. jur. M. A. Otmar Schneider, Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen,Frank Stein, Ass. jur., Beigeordneter der Stadt Leverkusen,Roland Thomas, Bürgermeister der Stadt Bad Salzuflen,Richard Elmenhorst, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bochum, Dr. iur. Gottfried Wacker, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Münster, Dr. iur. Mike Wienbracke, LL. M. (Edinburgh), Professor für Öffentliches Recht amFachbereich Wirtschaftsrecht der Westfälischen Hochschule, Recklinghausen, Dozent an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management und Carl Georg Müller, Hauptreferent beim Städte- und Gemeindebund NRW kennen sich mit dem kommunalen Abgabenrecht bestens aus.