„GeschGehG wird nahezu alle Unternehmen beschäftigen“
Lesen Sie hier den NZA-Beitrag „Psst! Das Geschäftsgeheimnisgesetz – Es kommt…“ aus Heft 2/2019.
Der Bundestag hat am 21. März 2019, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) angenommen.
Schon vor der Verabschiedung hatten die Rechtsanwälte Professor Dr. Michael Fuhlrott und Dr. Mayeul Hiéramente in der NZA betont: „Das Gesetz wird nahezu alle Unternehmen und dort Personal-, Compliance- und Rechtsabteilungen beschäftigen.“
Unternehmen müssten sich unter anderem zeitnah die Frage stellen, „wie sie und ggf. mit welchen arbeitsrechtlichen Mitteln Betriebsinterna weiterhin effektiv schützen können“.
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