„Standardwerk des Ordnungswidrigkeitenrechts“ Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, NZV 2020, 640, zur Vorauflage
Mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat der Handkommentar OWiG Bestnoten erhalten. Zu Recht:
- Verwaltungsrechtler:innen in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.
- Strafrechtler:innen finden prägnante Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzung und Beweisführung. Gezielte Formulierungshilfen (z.B. Einsprüche),
- Tenorierungsmuster und argumentative Parallelen aus dem Straf- und Strafprozessrecht erleichtern den Zugang.
- Studierende und Praktiker:innen profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten und zu den Verjährungsvorschriften sowie zahlreichen Gebühren- und Kostenhinweisen.
Die 3. Auflage berücksichtigt neu u.a.:
- Täterschaft von juristischen Personen oder Verbänden im Anwendungsbereich von Art. 83 DS-GVO
- Folgen des neuen digitalisierten Bußgeldverfahrens, u.a. für die ordnungsgemäße Zustellung eines Bußgeldbescheids oder die ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung
- Ausgeweitete bzw. neue Bußgeldtatbestände durch EU- und nationales Recht, die neue Fragen aufwerfen wie nach den Voraussetzungen für Bußgelder gegen Jugendliche oder die Rolle des Existenzminimums im Bußgeldrecht
- Neue Cannabis-Regeln: Was muss wie bei Verstößen geahndet werden?
- Aktuellste Rechtsprechung z. B. BVerfG zum Zugang zu Informationen außerhalb der Akte, KG Berlin zur juristischen Person als Betroffene des Bußgeldbescheids, BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Reglungen zur Bestandsdatenauskunft
Herausgeber:in und Autor:innen sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige „Vernetzung“ des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse, haben auch die Ausbildung im Blick und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten.
RA PD Dr. Sebastian Bürger, Stuttgart | Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim | Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Heinz-Georg Kerkmann, Oberamtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel | Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Carlo S. Kunz, Rechtsanwalt, Stuttgart | Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl | Prof. Dr. Christian Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg | Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, Berlin | Christian Schmitt, Rechtsanwalt, Saarbrücken | Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Universität Bielefeld | Dr. Sebastian Seith, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg | Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft, Frankfurt a.M. | Dr. Anne Ulrich, Rechtsanwältin, Freiburg | Victoria Voelker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Dr. Matthias Ziegler, Universität des Saarlandes, Saarbrücken