Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare steckt den dienstrechtlichen Rahmen ab, an den die/der Notar:in in der Ausübung der Geschäfte gebunden ist.
In Folge der weitreichenden Änderungen durch u.a. die Einführung des elektronischen Urkundenarchivs ist als Ergänzung zur DONot die Notariatsakten- und -verzeichnisseverordnung in Kraft getreten. Wesentliche Teile der DONot sind nun in der NotAktVV geregelt, insbesondere zur Führung der Akten, Bücher und Verzeichnisse. Infolgedessen wurde die DONot zum 01.01.2022 komplett neu gefasst.
Das Werk richtet sich an die/den Notar:in selbst, an die Mitarbeiter:innen, die sie/ihn bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Geschäfte unterstützen, an die Revisor:innen, die die Richtigkeit der notariellen Amtsführung regelmäßig prüfen, sowie letztlich die Gerichte, die in Streitfragen entscheiden.
NEU in der 15. Auflage:
- Kommentierung der DONot-Neufassung
- Einarbeitung der durch die Neufassung der DONot bedingten Änderungen der NotAktVV
- Einführung der neuen §§ 54-66 NotAktVV
Begründer:
Prof. Dr. Helmut Weingärtner, Vors. Richter am LG a.D., Hamm †
Autor:innen:
Matthias Frohn, Notar, Potsdam; Dr. Sebastian Löffler, Notar, Nürnberg; Klaus Sommerfeldt, Dipl.-Rechtspfleger, Bezirksrevisor a.D.; Melanie Sommerfeldt, Dipl.-Rechtspflegerin, Bezirksrevisorin am LG Bielefeld; Stefan Ulrich, Vors. Richter am LG Duisburg
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Jeder, der sich mit der DONot a.F. und mit den neuen Vorschriften der NotAktVV befassen muss, wird mit Gewinn zu dieser Neuauflage des jetzt noch breiter aufgestellten Kommentars greifen.« Joachim Blaeschke, Präsident des LG a.D., Ober-Ramstadt, DNotZ 8/2022