Das neue RechtMit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.
Die Neuauflage des NK-Atomrecht
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
- zur Laufzeitverlängerung
- insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
- zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.
Aktuell berücksichtigt dabei:
- 19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
- 18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
- 17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin Gregor Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf MinR Dr. Heinz Roland Neumann, Hannover Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg