Zum WerkMit dem Band 1 beginnt Ende 2024 die nunmehr 10. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das 13bändige Werk voraussichtlich 2027, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Unverzichtbar ist die 10. Auflage darüber hinaus in Anbetracht der für diese Legislaturperiode noch geplanten Gesetzesänderungen, insbesondere im
- Familienrecht (Abstammungsrecht, Namensrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht),
- Recht der Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag,
- Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht (Gebäudeenergiegesetz, Erleichterungen für sog. Balkonkraftwerke, virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen).
Die neuen Entwicklungen durch künstliche Intelligenz - KI - werden analysiert und einer rechtlichen Würdigung unterzogen.
Alle Reformen beobachtet das Gesamtteam des Münchener Kommentars zum BGB und arbeitet die Änderungen zuverlässig ein.
Vorteile auf einen Blick- elementares Handwerkszeug einer jeden Juristin und eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Zur NeuauflageBand 9 widmet sich dem 1. Abschnitt des Familienrechts zur bürgerlichen Ehe. Dies umfasst Themenbereiche wie
- Ehewirkungen im Allgemeinen (Ehenamensrecht, Schlüsselgewalt)
- Eheliches Güterrecht (Ehevertrag, Zugewinnausgleich)
- Scheidung der Ehe (Behandlung von Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Versorgungsausgleich).
Kommentiert werden darüber hinaus das Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz und Lebenspartnerschaftsgesetz.
Besonders hervorzuheben sind die geplanten Änderungen
- Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts v. 11.6. 2024 (neu §§ 1355-1355b)
- Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen v. 24.6.2024
Systematisch ausgewertet wird die Fülle an Entscheidungen zum Unterhaltsrecht.
ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.