Alle Regeln zur „Gutschein-Lösung“Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine „Gutschein-Lösung“ Abhilfe geschaffen.
Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, sowie die entsprechenden Einrichtungen dazu (Konzerthäuser, Musikschulen, Theater, Kinos, Bühnen, Museen, Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.).
Praktische Hilfe zu allen Fragen
- Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
- Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
- Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden? Hier helfen Musterschreiben!
- Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.
Vorteile auf einen Blick
- Vorformulierte Anträge und Musterschreiben
- Checklisten
- Praxistipps für den juristischen Laien
Kompetenter Rechtsrat
Die Autoren: Lyudmyla Römermann, Advokat (Russland und Ukraine) in Hamburg, und Prof. Dr. Volker Römermann, CSP. Letzterer ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, Mit-Herausgeber des ersten Kommentars zur Insolvenzordnung (Nerlich/Römermann, Loseblattwerk seit 1999).