Unsere Empfehlungen: Fachliteratur zur Ökodesign-Verordnung

Das Thema Ökodesign-Recht gewinnt zunehmend an Bedeutung, besonders durch die Einführung der neuen EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR). Unternehmen, Anwältinnen und Anwälte sowie Umweltrechtsexpertinnen und ‑experten stehen vor der Herausforderung, die neuen Anforderungen der Verordnung zu verstehen und umzusetzen. Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an Fachliteratur, die Sie durch die wesentlichen Regelungen der EU-Ökodesign-Verordnung führt. Unsere Empfehlungen enthalten fundierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Überblick: Was ist die Ökodesign-Verordnung?

Ökodesign meint die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Mit dem Kurzbegriff Ökodesign-Verordnung wird die Verordnung 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte abgekürzt (engl. Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)). Die Verordnung ist zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals.

Die Ökodesign-Verordnung der EU, die im Juli 2024 in Kraft trat, erweitert die bestehenden Regelungen zur umweltfreundlichen Gestaltung von Produkten erheblich. Während die vorherige Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG sowie 2009/125/EG) hauptsächlich auf energieverbrauchsrelevante Produkte wie Elektrogeräte beschränkt war, bezieht die neue Verordnung fast alle physischen Produkte ein. Ziel ist es, den Lebenszyklus von Produkten nachhaltiger zu gestalten, indem Kriterien wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz und Recyclingfähigkeit gefördert werden.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:

  • Produkte müssen länger haltbar und leichter reparierbar sein, und ihre Komponenten sollten wiederverwendbar oder recycelbar sein.
  • Ein Verbot der Vernichtung von verkaufsfähigen Konsumgütern, insbesondere Textilien und Schuhen, wird eingeführt. Unternehmen müssen darüber hinaus offengelegte Informationen über unverkaufte, entsorgte Produkte bereitstellen.
  • Die Einführung digitaler Produktpässe soll sicherstellen, dass relevante Umweltinformationen den Verbrauchern und der Industrie zugänglich gemacht werden.
  • Öffentliche Beschaffungen in der EU müssen künftig strenge Ökodesign-Kriterien erfüllen, um nachhaltigere Produkte zu fördern.

Diese Verordnung wird von delegierten Rechtsakten begleitet, die spezifische Anforderungen für verschiedene Produktgruppen festlegen. Für Unternehmen gibt es eine Übergangszeit, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) teilweise Ausnahmen erhalten.

Die Verordnung trägt maßgeblich zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei und soll den CO₂-Fußabdruck von Produkten verringern.

 

Fachliteratur zur Ökodesign-Verordnung

Die im Juli in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung beeinflusst eine Vielzahl von Produktgruppen, darunter Textilien, Möbel und Reinigungsmittel. Unsere Auswahl an Fachliteratur hilft Ihnen, die Anforderungen der Verordnung in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Die Bücher richten sich an Juristinnen und Juristen, Unternehmensverantwortliche und Umweltmanager, die sich mit den gesetzlichen Grundlagen und den delegierten Rechtsakten der Verordnung vertraut machen wollen und müssen. Entdecken Sie praxisorientierte Fachliteratur, die Sie Schritt für Schritt durch die neuen Anforderungen und den Übergangsprozess führt.

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Neuerungen durch die Ökodesign-Verordnung

Die wichtigsten Neuerungen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  • Erweiterter Geltungsbereich: Die Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und gilt nun nicht nur für energieverbrauchende Produkte, sondern nahezu alle Produktarten in der EU, einschließlich Textilien, Schuhe, Möbel, Metalle, Reinigungsmittel und Chemikalien.
  • Neue Anforderungen: Produkte müssen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltiger gestaltet werden, z. B. durch:
    • längere Haltbarkeit
    • bessere Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit
    • geringere Anteile bedenklicher Stoffe
    • mehr Recycling und Ressourceneffizienz
    • Einführung digitaler Produktpässe für mehr Transparenz
  • Energieverbrauchskennzeichnung: Ergänzung durch einen Reparierbarkeits-Index und ein Ökodesign-Label, um die Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte eines Produkts besser zu kommunizieren.
  • Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte: Ab Juli 2026 wird die Vernichtung bestimmter Textilien und Schuhe verboten. Dieses Verbot kann später auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. KMUs sind vorerst davon ausgenommen.
  • Unterstützung für KMUs: Kleine und mittlere Unternehmen werden durch finanzielle, technische und organisatorische Hilfen unterstützt und von einigen Anforderungen ausgenommen.
  • Ökodesign-Kriterien für öffentliche Beschaffung: Bei öffentlichen Aufträgen müssen künftig nachhaltige Produkte bevorzugt werden.

Ziele der ESPR

Weil Produkte und ihre Nutzung oft erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, kann der Konsum in der EU ein wesentlicher Faktor für den Klimawandel und Umweltverschmutzung sein.

Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) bildet das Herzstück des Vorhabens der Europäischen Kommission, umweltfreundlichere und kreislauffähige Produkte zu fördern. Dadurch wird ein bedeutender Schritt in Richtung eines besseren Umweltschutzes, der Förderung nachhaltigerer Geschäftsmodelle und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft gemacht.

Ein nachhaltiges Produkt zeichnet sich durch eins oder mehrere der folgenden Merkmale aus:

  • geringer Energieverbrauch
  • längere Lebensdauer
  • leichte Reparierbarkeit
  • einfache Demontage und Wiederverwendung von Teilen
  • weniger bedenkliche Stoffe
  • hohe Recyclingfähigkeit
  • größerer Anteil an recycelten Materialien
  • CO₂- und Umweltfußabdruck

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