Eigelsreiter

Soziale Nachhaltigkeit im europäischen Wettbewerb

Eine Analyse des EU-Vergaberichtlinienreformpakets 2014 und des BVergG 2006

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Buch. Softcover

2020

506 S. 6 s/w-Abbildungen, 15 s/w-Tabelle.

Verlag Dr. Kovac. ISBN 978-3-339-11694-9

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 651 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Studien zum Völker- und Europarecht; 168

Produktbeschreibung

Vergabeverfahrensregelungen dienen dem Zweck, bei binnenmarktrelevanten Auftragsvergaben Nicht-Diskriminierung, Gleichbehandlung und Fairness zu gewährleisten. 2014 wurden die bisher geltenden Unions-Vergaberichtlinien von den Richtlinien RL 2014/23/EU zur Vergabe von Konzessionen, RL 2014/24/EU zur „klassischen“ Vergabe und RL 2014/25/EU zur Sektorenvergabe abgelöst. Diese Reform galt es anschließend im nationalen Recht umzusetzen.

Insbesondere die Einbeziehung nicht direkt auftragsbezogener Elemente ist im Vergaberecht seit jeher umstritten. Dies mag auf das Spannungsfeld zwischen Sozialem und Wettbewerb im europäischen Einigungswerk zurückzuführen sein: Beruht letzteres doch auf dem Prinzip eines freien und fairen Wettbewerbs in einem gemeinsamen Binnenmarkt, während es das Rahmenmodell einer sozialen Marktwirtschaft propagiert, wodurch dem Ziel von sozialer als auch ökologischer Nachhaltigkeit gleichermaßen Bedeutung zugemessen wird. Da europäische Bestimmungen im Einklang mit dem Prinzip der Subsidiarität von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind, wird dieses Spannungsfeld auf die nationale Ebene übertragen und findet es sich auch im Vergaberecht. Ihre Einforderung wirft Kontroversen auf, dient das dem Staat bzw der öffentlichen Hand zuzuordnende Handeln doch einerseits dem Zweck, (kosten-)effizient zu agieren und hat die öffentliche Hand andererseits aber auch eine gesellschaftliche Vorbildrolle inne. Mit der wachsenden Sensibilität für Qualität und Nachhaltigkeit im Einkauf (sowohl auf gesellschaftlicher als auch privatwirtschaftlicher Ebene, jedoch auch im Bereich des Vergaberechts und der Politik (vgl. aktuelles österreichisches Regierungsprogramm), der ständigen Rechtsprechung zu Qualitätskriterien und Sekundärzwecken als auch den neuen und kodifizierten Möglichkeiten durch das EU-Vergaberechtsreformpaket 2014 sollten sowohl das Bewusstsein als auch der Diskurs zur Integration ebendieser Kriterien steigen.

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