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Autoren des Kommentars
Horst Dreier ist Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg.
Hartmut Bauer ist Professor für Europäisches und Deutsches Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam.
Gabriele Britz ist Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Frauke Brosius-Gersdorf ist Professorin für Öffentliches Recht, insbes. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover.
Georg Hermes ist Professor für öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Werner Heun war Professor für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Allgemeine Staatslehre und Politische Wissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
Martin Morlok ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung.
Helmuth Schulze-Fielitz ist Professor für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, seit 2012 emeritiert.
Alexander Thiele Geboren 1979; Privatdozent am Institut für Allgemeine Staatslehre und Politische Wissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen.
Joachim Wieland ist Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Fabian Wittreck ist Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Universität Münster.
Ferdinand Wollenschläger ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.