Wo vererbt wird, gibt es Streit. Pflichtteilsberechtigte fühlen sich häufig vom Haupterben über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen getäuscht. Für Sie als Notar bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit dem aufwändigen Erstellen von Nachlassverzeichnissen beauftragt werden, wird größer. „Viel Arbeit, wenig Geld" – das ist jetzt vorbei. Mit dem Handbuch „Notarielle Nachlassverzeichnisse" von Notar Dr. Dr. Matthias Damm erstellen Sie ab sofort Nachlassverzeichnisse fehlerfrei und effizient!
Jetzt Nachlassverzeichnisse gewinnbringend erstellen!
Notarielle Nachlassverzeichnisse: maximaler Ertrag statt lästige PflichtaufgabeDas
Bundesverfassungsgericht war 2016 sehr deutlich: Der Notar ist in aller Regel dazu verpflichtet, Einsicht in die vollständigen Kontoauszüge und sonstigen Bankunterlagen für den Zehnjahreszeitraum zu nehmen oder eine Vollmacht des Auskunftsverpflichteten zur Anfrage bei der Bank einzuholen.
Das war sicherlich nicht das, was die Notare hören wollten. Da heißt es nun, aus der Not eine Tugend zu machen. Denn tatsächlich ist es möglich, die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses so durchzuführen, dass am Ende doch noch ein
lohnendes Geschäft für Sie daraus wird.
Alles, was Sie über die Erstellung der Nachlassverzeichnisse wissen müssen – in einem praktischen Handbuch
Das Praxishandbuch „
Notarielle Nachlassverzeichnisse" von Notar Dr. Dr. Matthias Damm ist einzigartig auf dem Deutschen Markt. Es ist
das einzige Buch, das sich ausschließlich und vollumfassend der Thematik der notariellen Verzeichnisse widmet. Der Vorteil für Sie: Wenn Sie sich mit diesem ungeliebten Thema beschäftigen müssen, brauchen Sie nicht lange in den gängigen Standardwerken zum Erbrecht nach Hilfe zu suchen. Stattdessen reicht ein Griff ins Regal und Sie finden in „
Notarielle Nachlassverzeichnisse" schnell alles, was Sie brauchen:
- Nießbrauchsverzeichnis
- Verzeichnis zur Erstellung des Anfangsvermögens bei Zugewinngemeinschaft
- Nachlassverzeichnis
- Vermögensverzeichnis des Vormunds, des Betreuers und des Pflegers
- Verzeichnis über Nachlassinventar
- Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers
Schnell und fehlerfrei – so kann sich die Erstellung des Nachlassverzeichnisses für Sie lohnenSo dringend notwendig eine
Reform der herrschenden Rechtslage auch sein mag – sie wird in absehbarer Zeit nicht kommen. Deshalb heißt es jetzt: Das Beste aus der Situation machen! Mit dem
einzigartigen Handbuch „Notarielle Nachlassverzeichnisse" gelingt Ihnen das. Sie werden ab sofort nicht nur Fälle dieser Art schneller bearbeiten, sondern auch mögliche
Fehler vermeiden. So zeigen Sie vor Gericht, dass Sie dem Auskunftsanspruch des Klägers gerecht geworden sind und können
den Fall schnell abschließen.