Das nunmehr in 8. Auflage vorgelegte, gründlich überarbeitete und erweiterte
Handbuch des Strafverteidigers vermittelt Erfahrungen,
Erkenntnisse und Einsichten aus 50 Jahren Strafverteidigung. Es versteht sich
als Ratgeber für den praktischen Gebrauch und will sowohl dem jungen
Rechtsanwalt als auch dem Juristen, der (wieder) in die anwaltliche
Strafverteidigung „einsteigen“ will, und nicht zuletzt auch dem gestandenen
Strafverteidiger Unterstützung in den unterschiedlichen Berufssituationen geben.
Das Handbuch zeigt die vielfältigen Möglichkeiten der Einflussnahme auf den
Strafprozess unter strategischen, taktischen und Opportunitätserwägungen auf,
gleichzeitig aber auch die Grenzen, die durch Straf- und Berufsrecht sowie
Zivilrecht gezogen werden.
Strafverteidigung ist eine Kunst, die weit mehr erfordert als die Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen der Straf- und Prozessgesetze. Ohne
Menschenkenntnis und die Fähigkeit zur Menschenführung, ohne Lebens- und
Berufserfahrung sowie psychologisches Einfühlungsvermögen ist erfolgreiche
Strafverteidigung nicht möglich. Der Verteidiger steht überdies in einer
dauernden inneren Auseinandersetzung mit dem Streben nach Erfolg einerseits und
den ethischen Postulaten seines Berufes andererseits. Er hat die Fragen nach
Gesetz und Recht in ein gerechtes Verhältnis zu Opportunitätserwägungen und zur
Taktik der Verteidigung zu bringen. Alle diese geschriebenen und ungeschriebenen
besonderen Anforderungen des Berufes sind Gegenstand dieses Handbuchs.
Thematisch spannt sich der Bogen von der Erörterung der Stellung des
Verteidigers im Strafverfahren (u.a. Berufsauftrag, Selbstverständnis,
Verhältnis zur Medien-Öffentlichkeit) über seine Stellung zu den (anderen)
Verfahrensbeteiligten, seine Aufgaben im allgemeinen Strafverfahren und in
besonderen Verfahren bis hin zur Darstellung des Verteidigers in besonderen
Funktionen (etwa als Rechtsberater und Rechtsvertreter von Unternehmen in
Strafsachen) und zu Fragen der Honorierung des Strafverteidigers.
Aus dem Inhalt
A. Die allgemeine Stellung des Verteidigers im Strafverfahren
B. Die
Stellung des Verteidigers zu den Beteiligten des Strafverfahrens
C. Die
Aufgaben des Verteidigers in den Abschnitten des allgemeinen Strafverfahrens
D. Der Verteidiger im Verfahren der Strafaussetzung zur Bewährung, der
Strafvollstreckung, der Straftilgung und im Gnadenverfahren
E. Der
Verteidiger in besonderen Funktionen
F. Die Honorierung des
Strafverteidigers