Rechtsanwaltsfachangestellte Abschlussprüfung

Von Veronika Dives, Dipl.-Handelslehrerin an der Städtischen Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe München, Autorin und Referentin

 

Bei der Rechtsanwaltsfachangestellte-Prüfung am Ende der Ausbildung müssen fünf Prüfungsbereiche absolviert sein, um feststellen zu können, ob die Prüfung insgesamt bestanden wurde. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind zudem – bei der Berechnung des Gesamtergebnisses – unterschiedlich gewichtet.

 

Prüfung ReFa: Prüfungsbereiche für schriftliche Prüfungen

Zu den schriftlich abzulegenden Prüfungen gehören folgende Prüfungsbereiche bei der Rechtsanwaltsfachangestellte-Abschlussprüfung:

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse – dieser Bereich beschäftigt sind insbesondere mit büroorganisatorischen Abläufen sowie Aufgaben im Rechnungs- und Finanzwesen der Kanzleien;
  • Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich – dieser Bereich widmet sich insbesondere dem Bürgerlichen Recht sowie dem Gesellschafts-, Wirtschafts- und Europarecht und dem Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht; dazu gehört, dass die englische Sprache miteinbezogen wird sowie fachkundliche Texte gestaltet werden können;
  • Vergütung und Kosten – dieser Bereich deckt die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung, Berechnung der Gerichtskosten und Kostenfestsetzung ab;
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – hier wird auf allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs-­ und Arbeitswelt eingegangen.

 

Mandantenbetreuung in der ReFa Abschlussprüfung

Der Prüfungsbereich Mandantenbetreuung wird in der Rechtsanwaltsfachangestellte-Abschlussprüfung als fallbezogenes Fachgespräch geprüft. Hier wählt der Prüfungsausschuss eine Situation aus einem der folgenden Gebiete aus:

  • Zivilrechtliches Mandat
  • Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat
  • Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat

In diesem Bereich wird die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ebenfalls berücksichtigt. Wie diese Prüfung konkret ausgestaltet ist, unterscheidet sich je nach Prüfungsbezirk.

Neben fachlichen Kompetenzen soll beim fallbezogenen Fachgespräch die serviceorientierte Betreuung und das Erfassen der Anliegen von Mandanten mit bewertet werden. Dazu gehört es auch, dass Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert geführt werden und mögliche Konfliktsituationen bewältigt werden. Die Prüflinge sollen auch zeigen, dass sie in der Lage sind, Auskünfte einzuholen und zu erteilen.

 

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