Länderberichte im MüKo InsO: Wichtig für die Praxis – gerade jetzt in der Corona-Krise

Sanierungs- und Insolvenzrechtsexperten sind sich einig: Im Moment herrscht die Ruhe vor dem Sturm.  Praktiker erwarten eine Welle sowohl von Restrukturierungs- als auch Insolvenzfällen für deutsche Unternehmen. Ein Gespräch mit Ursula Schlegel, Rechtsanwältin und Solicitor (England and Wales) sowie Herausgeberin der Länderberichte im MüKo InsO Band 4.

 

Welche Rolle spielen für diese „deutsche Welle“ internationale Gesichtspunkte und die Länderberichte im MüKo?

Ursula Schlegel: Deutschland ist Exportnation. Unsere Unternehmen hängen regelmäßig an ausländischen Lieferketten, sie unterhalten in Lieferanten- und Kundenähe ausländische Produktions- und Vertriebsstandorte. So gut wie jedes deutsche Mittelstands- oder Familienunternehmen ab einer kritischen Größe hat deshalb Auslandsbezug. In dieser Gemengelage kann ein Unternehmen in der Corona-Krise schnell in eine Schieflage geraten, obwohl es das genaue Gegenteil des oft zitierten "Zombie-Unternehmens" ist.

 

Welche Probleme drohen strauchelnden Unternehmen mit Auslandsbezug?

Ursula Schlegel: In Krise und Insolvenz ergeben sich bei Auslandsbezug immer wiederkehrende dringende Fragen, etwa bei einem durch Insolvenz beendeten cash-pool die Frage nach Antragspflichten für Auslandstöchter und deren Konsequenzen. Im Fokus sind auch  Anfechtungsthemen – etwa wenn „bis zum Schluss“ Liquidität abgeführt wurde. Nicht selten sind Mitglieder der deutschen Geschäftsführung auch bei Auslandstöchtern bestellt und sorgen sich um die persönliche Haftung. Bei der vorinsolvenzlichen Sanierung einer Gruppe interessiert insbesondere, welche präventiven Restrukturierungsverfahren vor Ort vorhanden sind und ob sie gruppenweite Einsatzmöglichkeiten bieten.

 

Sie sind die Herausgeberin der Länderberichte im MüKo InsO. Können Sie uns kurz erklären, was hinter den Länderberichten steckt und wer die Hauptzielgruppe ist?

Ursula Schlegel: Die Länderberichte  sind als knappe Einführungen in nationales Sanierungs- und Insolvenzrecht konzipiert und umfassen im Schnitt etwa 40 Seiten mit hoher Informationsdichte für Praktiker: egal ob Insolvenzverwalter, Banker, Berater oder Richter, ob vorwiegend mit vorinsolvenzlicher Sanierung oder Insolvenzverfahren befasst. Mich erinnern die Länderberichte an Schweizer Taschenmesser – Raumwunder, in denen sich komprimiert und in hoher Qualität immer das Richtige für den Ernstfall findet – vom Allesschneider bis zum Zahnstocher. Für Unternehmen mit Auslandsbezug, ihre Berater und für Insolvenzverwalter sind die Länderberichte im MüKo InsO Band 4, sowohl in der Restrukturierung wie in der Insolvenz interessant: Die Länderberichte sind thematisch sehr weit gefasst und nicht auf „InsO“ beschränkt, umfassen auch die präventiven Restrukturierungsverfahren der jeweiligen Länder. Hier finden sich sogar vertrauliche Verfahren und „best practise“ zur Überwindung finanzieller Schwierigkeiten. 

 

Was macht die Länderberichte für die Praxis so interessant und wichtig, gerade jetzt?

Ursula Schlegel: Wir erhalten Feedback von Praktikern, die sich mit Hilfe der Länderberichte bei grenzübergreifenden Fällen innerhalb von Minuten für Telefonkonferenzen zu den Grundzügen bis dato völlig fremder Rechtsordnungen „aufschlauen“ konnten. Genau das ist unser Ziel, auf das auch die grafischen Verfahrensdarstellungen und die Glossare des jeweiligen Länderberichts abzielen. Die Leserinnen und Leser sollen sich rasch in das unbekannte Recht einfinden können.  „Andere Länder, andere Sitten“ – das gilt auch oder gerade in Insolvenz und Restrukturierung, hier wollen wir Leser zu den Grundzügen und „Fallstricken“ des anderen Landes sensibilisieren. Auch auf dem internationalen Markt ist es ein herausragendes Produkt.

 

Seit wann gibt es die Länderberichte und wie haben Sie sich verändert?

Ursula Schlegel: Die Länderberichte sind mit der 1. Auflage des MüKo InsO gestartet, damals waren es rund zehn Berichte, betreut von Prof. Stefan Reinhart, dem MüKo EuInsVO-Kommentator der ersten Stunde, ich war damals für den Bericht England und Wales mit dabei. Als durch die ESUG-Reform die 3. Auflage des MüKo InsO mit drei Bänden aus den Nähten zu platzen drohte, kamen wir gemeinsam mit unserer Lektorin bei C.H.BECK, Christina Wolfer, auf die Idee, einen internationalen Band 4 MüKo InsO (EuInsVO und Länderberichte)  auszukoppeln – mit großem Erfolg. Die aktuelle 4. Auflage zählt nunmehr global 53 Länderberichte. Die EU ist komplett vertreten – hier inklusive Ausblick auf die Umsetzung der „Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz“. Das ist  auch deshalb spannend und relevant, weil bei der Diskussion zur deutschen Richtlinienumsetzung internationale Konkurrenz durch forum shopping eine wichtige Rolle spielt. Ebenfalls hochaktuell: In fast allen Länderberichten finden sich Sonderkapitel zu COVID-19 Maßnahmen der nationalen Gesetzgeber.

 

Nach welchen Kriterien werden die Länder und Themen ausgewählt?

Ursula Schlegel: Die Auswahlkriterien der Themen richten sich nach dem, was den deutschen Praktiker im Tagesgeschäft bei Fällen mit Auslandsbezug unterstützt – angefangen bei frühzeitiger Restrukturierung deutscher Unternehmen mit Auslandstöchtern bis hin zur Abwicklung von  Gruppeninsolvenzen. Für die Länder ist die deutsche Außenhandelsstatistik ein Auswahlkriterium, ebenso die schon erwähnten typischen Produktions- und Vertriebsstandorte des deutschen Mittelstandes. Internationale Konzernstrukturen sind regelmäßig steuergetrieben – deshalb finden sich unter den Länderberichten auch auf den ersten Blick exotisch anmutende, aber für Insolvenzen praktisch sehr bedeutsame Steueroasen.

 

Wer sind die Autorinnen und Autoren der Länderberichte?

Ursula Schlegel: Die Autorinnen und Autoren sind vor Ort in Restrukturierung und Insolvenz ausgewiesene Experten – bei Sprachbarrieren werden die Berichte von ebenfalls ausgewiesenen deutschen Experten bearbeitet. Hier profitieren Leserinnen und Leser der Länderberichte enorm, denn es gibt nur wenige Experten, die in deutscher Sprache über ein fremdes Recht schreiben können. Worauf wir auch Wert legen: keine „Monokultur“. Autoren und deutsche Bearbeiter sind nicht, wie man vermuten könnte, nur Anwälte und konzentrieren sich auch nicht auf eine oder wenige Großkanzleien. Sie verteilen sich im Gegenteil auf eine Vielzahl internationaler (Groß-) Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie spezialisierte Boutiquen; es sind hochkarätige Akademiker mit an Bord, um nur die Professoren Stephan Madaus (Baltikum) oder Christoph Paulus (Mexiko, VAE) oder Jasna Garasic (Kroatien) zu nennen. Was uns bei der Schlussredaktion auffiel und gefreut hat: der – gemessen an deutschen Verhältnissen – ungewöhnlich hohe Frauenanteil von rund 50 Prozent, als einige von vielen seien die Autorinnen Jo-Wendy Frege (CMS, Brasilien), Britta Grauke (Weil, USA) oder Speranța Munteanu (KPMG, Rumänien) genannt – als deutsche Bearbeiterin Dr. Sabine Vorwerk (Linklaters, Australien, Malta, Portugal und China).

 

Welcher Länderbericht ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben – und warum?

Ursula Schlegel: Eine ganze Gruppe von Länderberichten, nämlich das frühere „British Empire“. Der Export des englischen Rechts war Teil der Kolonialisierung – man staunt, wo überall auf der Welt uraltes case law Londoner Gerichte immer noch herangezogen wird. In Hongkong, Singapur oder Zypern vertrauten englischen Verfahren zu begegnen – und dann deren kulturelle und (wirtschafts-) politische Eigendynamiken zu entdecken – das ist hochspannend und Beleg für das, wovon wir eingangs sprachen: andere Länder, andere Sitten. Man muss mit Demut an grenzüberschreitende Sachverhalte herangehen, gerade vermeintlich Vertrautes kann sich als Fallstrick entpuppen. Hier helfen die Länderberichte.

 

Über 50 Länderberichte in der 4. Auflage – kann es da überhaupt noch weitere Wunschkandidaten geben?

Ursula Schlegel: Ja! In alphabetischer Folge, nicht abschließend: Argentinien, Island, Israel und Neuseeland. 

 

Ursula Schlegel, Rechtsanwältin und Solicitor (England and Wales)

Mehr Infos zum MüKo InsO

Der Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung erläutert gewohnt ausführlich und aktuell die geltende InsO. Die rege Rechtsprechung des BGH und alle wichtigen insolvenz-, oberlandes- und landgerichtlichen Entscheidungen werden umfassend behandelt.

 

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