Richtig vermieten nach der Mietrechtsreform
Wie vermiete ich auch zukünftig rechtssicher meine Wohnungen? Worauf muss ich als Vermieter achten? Was muss ich als Vermieter nach dem Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) beachten?
Nach Inkrafttreten der neuen Mietrechtsreform zum 1.1.2019 müssen Vermieter künftig diese Änderungen beachten. Sie sollten sich zudem informieren, wann Mieterhöhungen rechtssicher sind.
Zentrale Punkte der Reform sind:
- Anpassung der Mietpreisbremse:
Der Vermieter hat vor Abschluss des Mietvertrages ggü. dem Mieter unaufgefordert die Höhe der Vormiete zu nennen, und ihn entsprechend zu informieren, wenn eine Miete verlangt wird, die über der nach der Mietpreisbremse an sich zulässigen Miete liegt. - Erhöhungen der Miete nach Modernisierungsmaßnahmen:
Die Modernisierungskosten werden von 11 Prozent auf 8 Prozent pro Jahr abgesenkt bzw. verhindert die Kappungsgrenze zu extreme Mieterhöhungen. - Schadensersatz und Bußgeld bei "Herausmodernisieren":
Vermietern wird es zukünftig erschwert, Ankündigungen und Durchführungen von Modernisierungsmaßnahmen gezielt dafür zu nutzen, Mieter zur Kündigung zu veranlassen. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen oder bei Nachweis einer vorsätzlichen Herausmodernisierungsabsicht des Vermieters mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
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