Steuerfachwirt Prüfung: Voraussetzungen, Ablauf, Bücher und Gesetze
Die Fortbildungsprüfung zur Steuerfachwirtin bzw. zum Steuerfachwirt ist ein entscheidender Schritt für Ihre Karriere im Steuerwesen. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen rund um die Steuerfachwirtprüfung – von den Zulassungsvoraussetzungen über den Ablauf der Prüfung bis hin zu praktischen Tipps zur Vorbereitung.
Egal, ob Sie gerade über die Steuerfachwirtprüfung nachdenken oder sich bereits vorbereiten: Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Hinweise zur Prüfung, Tipps zur Vorbereitung und Empfehlungen zu nützlicher Fachliteratur.
Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu allen relevanten Themen rund um die Steuerfachwirtprüfung zu geben und Sie bei Ihrem Weg zur Prüfung bestmöglich zu unterstützen.
Steuerfachwirt Prüfung
Voraussetzung
Die Teilnahme an der Steuerfachwirtprüfung erfordert eine vorherige Zulassung, die bei der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer zu beantragen ist. Welche Kammer zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Ort der beruflichen Tätigkeit. Besteht kein Arbeitsverhältnis, ist der Wohnsitz der antragstellenden Person maßgeblich.
Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, abhängig von Ausbildung und beruflichem Werdegang:
- Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten oder mit einem erfolgreich absolvierten mindestens dreijährigen Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt müssen eine mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit nachweisen. Diese Tätigkeit muss bei einem Angehörigen eines steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs erfolgt sein.
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen gleichwertigen Berufsausbildung, etwa als Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Industrie-, Groß- und Außenhandels- oder Bankkaufmann/-frau, benötigen mindestens fünf Jahre einschlägige hauptberufliche Berufserfahrung im Steuer- und Rechnungswesen. Davon müssen mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abgeleistet worden sein.
- Wer über keine gleichwertige Berufsausbildung verfügt, muss eine mindestens achtjährige hauptberufliche Tätigkeit im Steuer- und Rechnungswesen vorweisen. In diesem Fall sind mindestens fünf Jahre Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs erforderlich.
Zusätzlich ist Voraussetzung für die Zulassung, dass die von der Steuerberaterkammer festgelegten Zulassungs- und Prüfungsgebühren fristgerecht vor Beginn der Prüfung vollständig bezahlt werden.
Verfahrensablauf & Fristen
Die Anmeldung zur Steuerfachwirtprüfung erfolgt online und muss innerhalb der von der Steuerberaterkammer festgelegten Anmeldefrist eingereicht werden. Mit der Anmeldung sind alle notwendigen Unterlagen beizufügen, die belegen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Über die Zulassung entscheidet zunächst die zuständige Steuerberaterkammer. Bestehen Zweifel an der Erfüllung der Voraussetzungen, wird der Prüfungsausschuss mit der Entscheidung betraut. Dessen Entscheidung wird schriftlich dokumentiert und nachvollziehbar begründet; im Falle einer Ablehnung erhält der/die Bewerber/-in einen entsprechend begründeten Bescheid.
Nach erfolgreicher Zulassung wird der/die Prüfungsbewerber/-in rechtzeitig über die Teilnahme informiert. Spätestens mit der offiziellen Einladung werden der Prüfungstermin, der Prüfungsort sowie die zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel mitgeteilt.
Die Prüfungen werden je nach Bedarf durchgeführt, üblicherweise einmal jährlich. Die konkreten Termine, Orte und Anmeldefristen legt die Steuerberaterkammer fest und veröffentlicht diese rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist in geeigneter Form.
Literaturempfehlungen für die Vorbereitung auf die Steuerfachwirt-Prüfung
Bücher, Fallsammlungen & Lernmaterialien
Die Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachwirt kann durch die Teilnahme an entsprechenden Seminaren und Kursen erfolgen, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht. Hier sind Sie selbst gefragt, in dem Sie kontinuierlich und selbständig lernen und sich somit bestmöglich auf die Prüfung vorbereiten.
Sowohl für die Phase des Lernens als auch die direkte Prüfungsvorbereitung empfehlen wir folgende Bücher, Fallsammlungen und Lernmaterialien:
Zugelassene Hilfsmittel für die Prüfung: Textausgaben und Gesetze
Für den schriftlichen Teil der Steuerfachwirt-Prüfung sind Hilfsmittel wie Textausgaben und Gesetzestexte (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) aus dem Steuerrecht und Wirtschaftsrecht zugelassen. Wichtig: Diese Texte dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sogenannte Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten.*
*Angaben ohne Gewähr, zugelassene Hilfsmittel sind bei der jeweils zuständigen Prüfungsstelle zu erfragen.
Textsammlungen zum Wirtschaftsrecht
Textsammlungen zum Steuerrecht
Zubehör und Online-Datenbank-Module für Steuerfachwirte
Dürckheim
ca. 600 Registeretiketten (sog. Griffregister) für deine STEUERGESETZE, RICHTLINIEN, und ERLASSE (EStG, EStDV, LStG, GewStG, UStG, ErbStG, AO, AEAO, FGO und viele mehr) und STICHWORTEN aus der amtlichen Überschrift
Glaubitz / Dürckheim
126 Registeretiketten für das AktG, BGB, HGB, GmbHG mit Stichworten aus den Überschriften für die Gesetzestexte vom Verlag C.H. Beck oder nwb-Textsammlung
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Prüfung für Steuerfachwirte
Wer ist für die Zulassung zur Prüfung zum Steuerfachwirt zuständig?
Die Zulassung muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden. Zuständig ist die Kammer im Bezirk Ihres Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie nicht berufstätig sind, richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem Wohnsitz.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung erfüllt sein?
Hinweis: In der Regel ist bei Fachwirt-Weiterbildungen nicht der Zugang zu den Weitebildungslehrgängen geregelt, sondern nur der Zugang zur Prüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass Sie die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen können:
- Mit Abschluss als Steuerfachangestellte/r oder mit betriebswirtschaftlichem Hochschulstudium: Mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Angehörigen des steuerberatenden Berufs.
- Mit gleichwertiger kaufmännischer Ausbildung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Steuer- und Rechnungswesen, davon drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs.
- Ohne gleichwertige Ausbildung: Mindestens acht Jahre praktische Tätigkeit, davon fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs.
Zusätzlich ist die fristgerechte Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr erforderlich.
Wie läuft das Anmeldeverfahren zur Steuerfachwirtprüfung ab?
Die Anmeldung erfolgt online über das Antragsportal der Steuerberaterkammer. Alle Nachweise zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen müssen beigefügt werden. Die Kammer entscheidet über die Zulassung; bei Zweifeln kann der Prüfungsausschuss die Entscheidung treffen. Ablehnungen werden schriftlich begründet.
Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung benötigt?
- Zeugnisse über abgeschlossene Berufsausbildung, Hochschulabschluss oder andere gleichwertige Qualifikationen
- Nachweise der praktischen Tätigkeit im Steuer- und Rechnungswesen (Beschäftigungszeit, Arbeitsumfang, Art der Tätigkeit)
- Gegebenenfalls Nachweise für Prüfungserleichterungen (z. B. ärztliche Bescheinigung bei Behinderung)
Wann finden die Steuerfachwirtprüfungen statt?
Die Prüfungen werden in der Regel einmal jährlich nach Bedarf durchgeführt. Die Steuerberaterkammer legt Termine, Prüfungsorte und Anmeldefristen fest und veröffentlicht diese rechtzeitig.
Welche Rechtsgrundlagen regeln die Zulassung zur Steuerfachwirtin und Steuerfachwirt Prüfung?
Die Zulassung und Prüfungsordnung basieren auf den §§ 54 ff. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie der Prüfungsordnung der jeweiligen Steuerberaterkammer.
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Quelle: BERUFENET, Dienstleistungsportal Bayern
Stand: Dezember 2025
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