Mündliche Prüfung Assessorexamen: Tipps und Hinweise

Die mündliche Prüfung schließt entweder das Studium oder das Referendariat und damit entweder das Studium oder sogar die gesamte juristische Ausbildung ab. Nach vier oder sechs Jahren der Ausbildung sind viele Prüfungskandidaten noch immer motiviert, aber auch erschöpft und manchmal ratlos.

Nachdem fast alle bisherigen juristischen Prüfungen als Klausur und damit nur schriftlich zu absolvieren waren, geht es nun in eine Prüfungssituation, in der Kommunikation und Rhetorik (fast) genauso wichtig sind wie fundierte Rechtskenntnisse, die aber während der Ausbildung nie trainiert wurden.

Hier erfahren Sie alles über die mündliche Prüfung im Assessorexamen sowie hilfreiche Tipps und Hinweise, wie Sie sich am besten darauf vorbereiten.

1. Akzeptieren Sie, was Sie nicht ändern können!

Viele Prüfungskandidaten lesen Prüfungsprotokolle oder zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen. Groß ist die Hoffnung, dort genau den Fall zu finden, den der Prüfer immer wieder prüft und dessen präzise Kenntnis der Schlüssel zu vielen Punkten sein soll. Stattdessen begegnen uns dann oft verunsicherte Kandidaten, die gelesen haben, dass ihr Prüfer als unfreundlich, abweisend, desinteressiert etc. beschrieben wird.

In dieser Situation hilft es, sich bewusst zu machen, dass es Dinge gibt, die Sie nicht ändern können! Auch Prüfer haben gute und schlechte Tage. Eine undurchdringliche Mimik des Prüfers sagt nichts über die Note aus, die am Ende der Prüfung stehen wird. Die Reihenfolge, in der die Fächer geprüft werden, müssen Sie ebenso akzeptieren wie die Reihenfolge, in der die Kandidaten geprüft werden. Sie können es nicht ändern! Beschäftigen Sie sich in der Vorbereitung mit den Dingen, die Sie ändern können!

 

2. Überlegen Sie, wie Sie wirken wollen!

Wer vier oder fünf Stunden in einer mündlichen Prüfung sitzt und dabei ständig das Gefühl hat, er hätte besser etwas anderes angezogen, wird kaum seine ganze Energie und Konzentration auf die Beantwortung von Fragen richten können. Und ein solches Unwohlsein kann schneller entstehen, als man denkt.

Aus unserer Erfahrung können wir nur sagen: Die mündliche Prüfung ist nicht die Zeit für Experimente! Schauen Sie rechtzeitig in Ihren Kleiderschrank! Sind Oberhemd und Bluse wirklich fleckenfrei und gebügelt? Passen Hose oder Rock oder zwickt es, wenn Sie darin vier, fünf Stunden sitzen?

Und wenn Sie mehr Auswahl haben: Entscheiden Sie sich rechtzeitig! Wer sich für die richtige Krawatte erst am Prüfungstag entscheiden will, stellt schnell fest, dass das mehr Kraft und Energie kostet, als man gedacht hat.

 

3. Die nächste Frage ist die wichtigste!

Oft erlebt man als Prüfer, wie sehr Kandidaten sich ärgern, wenn sie das Gefühl haben, die gerade gegebene Antwort war nicht optimal. Die Mimik wird unfreundlich, manchmal abwesend. Und während die Prüfung ihren Fortgang nimmt, sinnt der Kandidat darüber nach, was gerade schiefgegangen ist. Umso größer ist die Überraschung, wenn die nächste Frage kommt und er/sie gar nicht weiß, worum es gerade geht.

 

So verständlich es ist, dass Sie unter großer Anspannung stehen und Ihr Bestes geben wollen, vergessen Sie nicht: Sie werden in der Prüfung so oft aufgerufen, dass Sie eine nicht so gelungene Antwort vergessen machen können. Aber natürlich nur, wenn Sie der Prüfung aufmerksam folgen!

Es gibt Prüfer, die „springen“ durch die Kandidaten, da kann keiner ahnen, wer der nächste ist. Oder die Prüfer springen durch die Fächer, vom BGB in die ZPO, von dort ins GVG und zurück ins BGB. Wer hier nicht aufmerksam ist, verliert auch bei Fragen Punkte, die an sich sicher beherrscht werden.

 

4. Es gibt fast nie die „eine richtige Antwort“!

Am größten ist die Verunsicherung häufig bei den Einstiegsfragen. Worauf will der Prüfer hinaus? Meint er diese oder jene Entscheidung? Oder doch etwas ganz anderes? Und während im Kopf der Kandidaten eine Idee die nächste jagt, wird häufig geschwiegen. Denn falls man sich jetzt gerade für die falsche Idee entscheidet, was dann?

Hier helfen häufig zwei Tipps:

  • Zum einen: Gerade die Fragen am Anfang, auf die sie viele Ideen haben, fallen häufig in die Rubrik juristischer small talk bzw. Gesprächseröffnung. Richtig und falsch gibt es hier selten.
  • Und zum anderen: Kommunizieren Sie mit den Prüfern! Es spricht nichts dagegen, mehr als eine Idee zu erwähnen! Und während Sie reden, merken Sie, wie die Sicherheit kommt! Denken Sie laut!

 

5. Abschluss- oder Berufseinstieg?

Nur wenige Kandidaten verschwenden Gedanken auf den gesetzlichen Prüfungsauftrag. Die mündliche Prüfung im Ersten Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die des Zweiten Examens eine Berufseinstiegsprüfung.

Gerade letztere macht es erforderlich, sich in Praktiker – Staatsanwalt, Richterin, Rechtsanwalt oder Verteidigerin, etc – hineinzuversetzen und den Fall aus einer ganz bestimmten Perspektive heraus zu betrachten.

 

 

 

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