Rhetorik für Juristen - Interview mit dem Autor Thilo Tröger
Nicht jeder ist ein rhetorisches Talent. Das gilt leider auch für Juristen, deren (einziges) Handwerkszeug die Sprache ist. Auch im Studium und Referendariat kommt die Förderung kommunikativer Kompetenzen nach wie vor zu kurz.
Abhilfe verspricht hier der neue Band von Thilo Tröger: „Rhetorik für Juristen“.
Wir haben uns mit dem Autor darüber unterhalten, wie wichtig rhetorische Kompetenzen sind, und wie sie sich trainieren und verbessern lassen.
beck-shop.de: Was in Schriftform plausibel klingt, muss längst nicht im Vortrag oder Gespräch überzeugen. Vor welche rhetorischen Schwierigkeiten kann einen die juristische Ausbildung stellen?
Thilo Tröger: Das Jurastudium ist durch Schriftlichkeit und damit Schriftsprache geprägt. Studierende müssen Gutachten, Klausuren oder Hausarbeiten verfassen können. Mündliche Äußerungen spielen während des Jurastudiums kaum eine Rolle, selbst in den meisten VKs bleibt es jedem einzelnen/jeder einzelnen überlassen, ob er oder sie das Wort ergreift. Ich erlebe immer wieder, dass Studierende im fünften oder höheren Fachsemester sagen, sie hätten sich im Schlüsselqualifikationsseminar zum ersten Mal in ihrem Studium selbst reden gehört!
Demgegenüber ist die juristische Berufspraxis viel stärker durch Mündlichkeit geprägt (ganz abgesehen von der historischen Wurzel der Jurisprudenz): Ich denke vor allem an die mündlichen Formen der Forensik, insbesondere das Plädoyer, aber auch an das Mandantengespräch, die Sitzungsleitung, an Aktenvorträge oder die spontane Vertretung einer Rechtsauffassung gegenüber Kollegen.
Wer als Jurist in der Öffentlichkeit steht oder sich politisch engagiert, auf den kommen Statements, Anlassreden, Vorstellungsvorträge oder Diskussionsbeiträge z. B. in Bürgerforen zu, bei denen man sich behaupten und eloquent reagieren – vor allem sich hörverständlich ausdrücken muss. Juristische Praktiker müssen wirkungsorientiert, d. h. auf die Überzeugung von Adressaten ausgerichtet sprechen und auf Körperkommunikation, Sprech- und Sprachausdruck achten. Sie müssen eine Auffassung auch mündlich glaubwürdig darstellen und die eigenen Argumente verständlich und schlüssig artikulieren können. Ein versierter Jurist muss also vortragen können!
Welche Instrumente sollten einem jungen Juristen hier unbedingt an die Hand gegeben werden?
Tröger: Die Rhetorik hat hierfür ein seit der Antike geltendes, wirkungsvolles und strukturiertes System geschaffen: die IDEMA-Formel oder die fünf Produktionsstadien der Rede, an denen man sich bei der Planung einer Rede oder eines wichtigen Gesprächs orientieren kann.
Nach deren Abfolge ist auch das Werk „Rhetorik für Juristen“ aufgebaut: Im ersten Stadium analysiert man die Redesituation, die in der modernen Kommunikationswissenschaft unter der Lasswell-Formel zusammengefasst ist, etwas abgewandelt: „Wer sagt was zu wem mit welchem Ziel?“ Nur wenn ich weiß, wer meine Adressaten sind und was ich bei ihnen erreichen will, kann ich meine Äußerungen wirkungsvoll planen. So hat die antike Gerichtsrede mit der sogenannten Statuslehre einen Katalog von Fragen entwickelt, die an einen Rechtsfall gestellt werden. Mit ihnen bestimmt ein Redner die Beschaffenheit des Falls und eruiert damit, was er vor Gericht verfechten will. Gute Redner reden nicht ‚zufällig‘ (oder aus unreflektierter Konvention: „weil man es so macht“), sondern aus einer bewusst präsenten und situationsadäquaten Haltung heraus; das ist das „Rhetorische“ daran. Wenn ich die zielführenden Inhalte gefunden habe, muss ich sie im zweiten Schritt in eine leicht nachvollziehbare gedankliche Ordnung bringen und sie so aufbereiten, dass sie auch über die mündliche Vermittlung gut aufgenommen und verarbeitet werden können. Hier dient bis heute der Aufbau der antiken Gerichtsrede als strukturelles Vorbild.
Drittens überlege ich mir die passenden Formulierungen, achte auf einen nicht zu komplexen Satzbau sowie auf geläufige, sach- und fachangemessene Ausdrücke und strebe an, dass meine Sprache nie reicher an Worten als an Gedanken ist. Die konzipierte Rede werde ich im vierten Schritt so aufbereiten, dass ich sie frei und ohne Brüche vortragen kann, damit sie nicht abgelesen, sondern unmittelbar in der Situation entstanden wirkt. Schließlich achte ich im letzten Stadium, beim Redeauftritt, auf meine Körperkommunikation und auf stimmliche Mittel, die im Einklang zum Gesagten stehen, so dass mir vom Publikum Glaubwürdigkeit und Souveränität in der Sache und als Person zugesprochen werden.
Es ist wichtig, ein gutes Mittelmaß zwischen fachlicher Korrektheit und Verständlichkeit zu finden. Wie kann das gelingen?
Tröger: Das ist in der Tat erst einmal ein Dilemma: Allgemeinsprache und Rechtssprache haben oft ein unterschiedliches Verständnis von Begriffen, denken Sie z. B. an die Bedeutung von grundsätzlich, Besitz und Eigentum, Mord oder herrenlos, unter denen der Rechtslaie meist etwas anderes versteht als der Jurist und die in der Rechtssprache eine ganz bestimmte Folge haben.
Zudem müssen Rechtsaussagen oft auf eine Vielzahl unterschiedlicher Einzelfälle anwendbar sein und sind daher auf einen hohen Abstraktionsgrad angewiesen. Das aber steht im Widerspruch zum wichtigen Verständlichkeitskriterium der Einfachheit, wonach Formulierungen möglichst konkret, direkt und mit Beispielen versehen sein sollten.
Schließlich kommt hinzu, dass ‚Verständlichkeit‘ keine Eigenschaft ist, die ein Text haben kann, sondern die einem Text von seinem Rezipienten zu- oder abgeschrieben wird. Anders gesagt: Ein Text ist nicht per se verständlich oder unverständlich, er ist für jemanden verständlich oder unverständlich. Hier wird immer eine Diskrepanz zwischen Laien und Fachleuten bestehen bleiben.
Es gibt aber eine Faustregel, die der Rechtswissenschaftler Friedrich E. Schnapp in seiner „Stilfibel für Juristen“ auf den Punkt gebracht hat: „Wenn ein Gedanke gefasst ist, muss vermieden werden, dass sprachliche Formulierungen und Satzkonstruktionen das Gemeinte schwer verständlich machen.“ Entgegen landläufiger Ansichten darf also ein Rechtstext nicht (nur) juristisch (gemeint ist häufig: „verquer“) klingen, er muss korrekt und nachvollziehbar sein. Aber die (sprachliche) Korrektheit und Präzision ist ebenfalls ein wichtiges Verständlichkeitskriterium, so dass der ursprüngliche Widerspruch gar nicht so groß ist.
Im persönlichen Kontakt kommen rhetorische Fähigkeiten, aber auch Mimik und Gestik zum Tragen. Besonders interessant ist doch auch die Frage, welche Rolle Emotionen spielen, wenn es darum geht, Neugierde zu wecken oder Überzeugungsarbeit zu leisten.
Tröger: Emotionen sind Juristen eher suspekt: Die Sprache der Juristen ist sachlich, objektiv und – wie erwähnt – oft abstrakt. Sachlichkeit und emotionale Neutralität sind ja auch Garanten für Rechtssicherheit. Andererseits sind Emotionen wichtig für den Kommunikations- und Verständigungsprozess: Der Biochemiker und Gehirnforscher Frederic Vester stellt in seinem Buch über das Lernen fest, dass die Bedeutung geeigneter Emotionen beim Lernvorgang gar nicht überschätzt werden kann. Nur über Emotionen können wir Neugier und Aufnahmebereitschaft wecken.
Wenn also Vortragssituationen keine oder negative Gefühle auslösen, weil der Redner z. B. mit monotoner Stimme oder ohne Gesten spricht, sind die Inhalte für das Gegenüber schwerer oder nicht zu verarbeiten, resp. zu merken. Daher auch die hohe Bedeutung nonverbaler Kommunikation.
Ich würde es daher schon als ignorant bezeichnen, wenn in einigen Ratgebern zu juristischen Vorträgen zu lesen ist, dass auf Gesten generell zu verzichten sei (und die Hände unten zu lassen seien).
Eine der drei großen Wirkungsfunktionen der Rhetorik ist das sogenannte Ethos, das sich mit „sozialer Haut“ umschreiben lässt, und das die Beziehungsebene meint, über die eine Kommunikation erst erfolgreich stattfinden kann. Dieses Wirkungsmittel entfaltet seine Wirkung über sogenannte sanfte Affektstufen, vermittelt sie über Gesten, Mimik, Körperhaltung und den Blickkontakt als ein oft unscheinbarer, aber entscheidender Brückenschlag zwischen Redner und seinem Publikum. Auf solche Emotionen sind auch Juristen angewiesen, damit sich ihre fachliche Autorität entfalten kann.
Ihr Buch enthält zahlreiche Übungen zum Kompetenzerwerb. Durch viel Übung kann man Rede- und Verhaltensmuster erlernen und internalisieren. Sicher gibt es auch Naturtalente, aber kann nicht erst die berufliche Erfahrung die Effizienz der Kommunikation bis zum gewünschten Maße steigern und schließlich einen Meister der Rhetorik hervorbringen?
Tröger: Eindeutig ja: Auch hierzu wusste schon die Antike: „Ein Dichter wird geboren, ein Redner wird gemacht.“ Rhetorische Kunst ist lehr- und lernbar. Das ist die gute Nachricht für alle Juristen, die meinen, wissen oder schmerzlich entdecken, dass sie in diesem Bereich Defizite haben.
Das Buch „Rhetorik für Juristen“ bietet hierzu viele Anregungen und Hilfen auf unterschiedlichen Ebenen. Es vermittelt elementare rhetorische Grundlagen, ohne den Anspruch zu erheben, man müsse als ausgefuchste Anwältin „à la Ferdinand von Schirach “ im Gerichtssaal auftreten und mit einer wendungs- und überraschungsreichen Rede auftrumpfen – was so ohnehin nicht dem Alltag in deutschen Gerichtssälen entspricht. Rhetorik kann man aber nicht erlernen, erweitern oder verändern, ohne sie zu praktizieren und zu trainieren. Deshalb ist ein wesentlicher Tipp, sich nicht um rhetorische Gelegenheiten zu drücken, sondern sie im Gegenteil zu suchen, insbesondere z. B. während des Studiums, erst recht, solange (noch) keine Benotung ansteht, durch Wortbeiträge im Seminar, durch spontane Präsentationen von Arbeitsergebnissen oder Lösungsskizzen, durch die Übernahme von vorbereiteten Referaten, am besten auch im Rahmen einer Feedback-Kultur, in der sich rednerische Potentiale entfalten lassen, denn Meister fallen bekanntlich nicht vom Himmel.
Herr Tröger, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Der Autor
Thilo Tröger, M.A. (*1967)
- war während seines Studiums der Rhetorik und Germanistik in Tübingen wissenschaftliche Hilfskraft in der Redaktion des „Historischen Wörterbuchs der Rhetorik“ am Rhetorischen Seminar der Universität Tübingen. Er ist Ko-Autor und Autor einzelner Lemmata des Wörterbuchs.
- Seit 2001 ist er fester wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald, wo er Lehrangebote zu Kommunikationstechniken, hauptsächlich im Studiengang Rechtswissenschaften („Rhetorik für Juristen“) leitet.
- 2008 hat er eine Ausbildung zum Mediator bei der Deutschen AnwaltAkademie durchlaufen, nimmt seither an jährlichen Fortbildungen zur Mediation teil und hat mediative Elemente in juristische und außerjuristische Lehrveranstaltungen aufgenommen.
- Von 2010 bis 2015 war Thilo Tröger zusätzlich freier wissenschaftlicher Mitarbeiter im Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Dabei war er an der redaktionellen und sprachlichen Bearbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen beteiligt.
- Seither beschäftigt er sich auch wissenschaftlich mit den Bedingungen von Verständlichkeit, insbesondere der Adressatenorientierung in Rechtstexten.
- Seit dem Wintersemester 2020/21 lehrt er Studienanfängern online zusätzlich „Deutsch fürs Juristen“ an den Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Tübingen und Greifswald.