Bundle Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht und Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht
Dornbusch/Fischermeier/Löwisch (DFL) Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht, 4. Auflage 2011:
Dieses Werk richtet sich nicht nur an die im Titel genannten Fachanwälte für Arbeitsrecht, sondern ebenso an Richter, Personalverantwortliche und Verbände. Es liefert eine übersichtliche Kommentierung aller relevanten Vorschriften des Arbeitsrechts in einem Band. Die Gesetze sind je nach ihrer Bedeutung vollständig oder auszugsweise kommentiert.
Neu in der 4. Auflage (u.a.):
- Kommentierung des Art. 33 Abs. 2 GG
- Aufnahme aktueller Entscheidungen, beispielsweise zum Grundsatz der Tarifeinheit, zum Kündigungsrecht (z.B. „Emmely“) und zum AGG.
- Berücksichtigung sämtlicher wichtiger Entwicklungen im europäischen und nationalen Arbeitsrecht (z.B. Recht der Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmer-Datenschutz, Kündigungsschutz, Befristungsrecht)
Das erfahrene Autorenteam aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft steht für eine angenehm lesbare, prägnante Kommentierung, die durch die Besonderheit durchgängiger Darstellung von Rechtsprechungsnachweisen sowohl mit Aktenzeichen als auch mit Fundstellen hervorsticht.
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur werden mit Erscheinen des Werkes auf dem Stand März 2011 sein.
Aus der Fachpresse zu den Vorauflagen:
„Auch in seiner 3. Auflage erweist sich der Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht als ein in jeder Hinsicht für den Praktiker hervorragend geeignetes Werk, das in kurzer Zeit zu Recht einen Stammplatz auf jedem Schreibtisch eines arbeitsrechtlichen tätigen Rechtsanwalts, Verbandsvertreters und Richters beansprucht. Man darf bereits jetzt auf die 4. Auflage 2011 gespannt sein.“
(Dr. Günter Spinner, BB 2010, 2576)
„Nur ein Jahr nach der 2. Auflage ist die 3. Auflage des Fachanwaltskommentars Arbeitsrecht erschienen: Zeichen dafür, dass er sich als einer von drei „Großen“ etabliert hat. Zu Recht. […] Eine ganze Anzahl von Erläuterungen ist ausgesprochen gut geraten. […] Fazit: Nicht nur der Fachanwalt wird den Kommentar mit Nutzen in die Hand nehmen, sondern jeder, der Auskunft über eine arbeitsrechtliche Frage sucht.“
(Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hromadka, NZA, 2010, 1111)
Dörner/Luczak/Wildschütz (DLW) Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 9. Auflage 2011:
Diese Systematische Darstellung des gesamten Arbeitsrechts steht auch in der 9.
Auflage wieder für eine umfassende, praxisgerechte Aufbereitung sowie für sorgfältige Auswertung auch instanzgerichtlicher Rechtsprechung. Zusätzlich erhält der Leser rechtspolitische Hintergrundinformationen, sollte dies für das Verständnis einer Norm einmal unverzichtbar sein. Damit bietet das Werk die richtige Mischung aus Praxistauglichkeit und Tiefe.
Die Autoren haben in der Neuauflage die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur aufgegriffen.
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur werden mit Erscheinen des Werkes auf dem Stand März 2011 sein.
In der Neuauflage finden Sie u.a.:
- Ausführungen zur anwaltlichen Strategie im Einigungsstellenverfahren
- Ein neuer Abschnitt Formularabeitsverträge
- Entwicklung im Datenschutz
- Berücksichtigung sämtlicher wichtiger Entwicklungen im europäischen und nationalen Arbeitsrecht (z.B. Recht der Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmer-Datenschutz, Kündigungsschutz, Befristungsrecht)
- Einarbeitung aktueller Entscheidungen, beispielsweise zum Grundsatz der Tarifeinheit, zum Kündigungsrecht (z.B. Kücükdeveci Urteil, „Emmely“) und zum AGG
Aus der Fachpresse zu der Vorauflage:
„Die achte Auflage des Handbuchs in ca. zwölf Jahren ist ein Indikator für ein stimmiges Konzept und hohe Qualität. Das Werk enthält eine systematische Darstellung des gesamten materiellen und formellen Arbeitsrechts. Die drei Herausgeber sind erfahrene Arbeitsrichter erster und zweiter Instanz, die durch sechs weitere Autoren – überwiegend namhafte Arbeitsrechtsanwälte – unterstützt wurden. Insoweit gilt: von Praktikern geschrieben für die arbeitsrechtliche Praxis.
Fazit: Das Werk wendet sich ungeachtet seines Titels nicht nur an Fachanwälte für Arbeitsrecht, sondern an alle im Arbeitsrecht tätigen Juristen. Aber auch dem nicht-juristischen Personaler, der mehr als nur Grundzüge benötigt, ist es ein überaus aktuelles, verständliches und zuverlässiges Hilfsmittel bei der Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragestellungen – und gewährleistet sicher Augenhöhe mit (Fach)Anwälten und Arbeitsrichtern."
(Rechtsanwalt Volker Stück, AuA 2010, 125)