Bothe

Die Teilungsversteigerung

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Fachbuch

Buch. Softcover

3. Auflage. 2025

200 S.

zerb Verlag. ISBN 978-3-95661-160-5

Produktbeschreibung

Bei der Betreuung eines erbrechtlichen Mandats spielt nicht selten das Verfahren der Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG eine wichtige Rolle – regelmäßig das letzte Mittel, wenn eine Einigung zwischen Miteigentümern über das Schicksal einer Immobilie nicht erzielt werden kann. Eine Teilungsversteigerung bezweckt in solchen Fällen die Umwandlung des Grundbesitzes in Geld, das unter den Miteigentümern sodann prinzipiell teilbar ist. Nachdem der BGH zuletzt die Problemfelder Niedrigstgebotstheorie und Zurückbehaltungsrechte bei der Erlösverteilung geklärt hatte, gerät zwischenzeitlich das vielfach erratische Vorgehen der Banken gegenüber den früheren Eigentümern und dem Erwerber nach erfolgtem Zuschlag in den Fokus (Stichwort: Interessenwahrungspflicht des Sicherungsnehmers). Die ohnehin schon komplexe Materie wird damit durch spezifisch bankrechtliche Probleme überlagert. Das Buch vermittelt das praktische Wissen für den Rechtsanwalt, der das Verfahren der Teilungsversteigerung zu betreiben hat. Der Hauptteil orientiert sich dabei an der Chronologie des Verfahrens, so dass ein Einstieg und eine Orientierung in jeder Phase des Verfahrens möglich sind. Zahlreiche Fallbeispiele und Formulierungsvorschläge erleichtern den Zugang und die Arbeit mit der komplexen Materie. Aus dem Inhalt • Verfahrensgegenstand, Verfahrenszwecke und -alternativen • Rechte und Pflichten der Banken; Abwicklung bestehen bleibender Rechte nach dem Zuschlag • Geldbedarf und Wahl der Strategie • Antrag, Antragsteller und Antragsgegner • Verfahren nach Antragstellung (u.a. Anordnungsbeschluss, Beschlagnahmewirkung, Wertfestsetzung, Termin, Zuschlag) • Verfahrenshindernde Rechte, ihre Berücksichtigung oder Geltendmachung • Aufschub des Verfahrens durch einstweilige Einstellungen • Rechtsbehelfe „Der "Bothe" ist ein zuverlässiger Begleiter im Verfahren der Teilungsversteigerung, der seine Leser rechtssicher durch das Verfahren führt.“ RA und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, ZErb 2022, 79

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